Leserbrief : Keine Fehlinvestition

Zum Bericht: „Durchlässe saniert und mit Geländern versehen“ vom 11. Januar:
Eine Antwort auf die Frage, weshalb selbst für „kleinere“ Gefahren im Gelände Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, erübrigt sich wohl, wenn die Sicht der Verantwortlichen ernsthaft gesucht wird. Zumal im Schadensfall man nun mal nicht davon ausgehen sollte, dass der Geschädigte aus eigener Unaufmerksamkeit die Alleinschuld zu tragen haben wird, denn bekanntlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.
Andererseits liegen hierzu Urteile vor, die hier in Bretten bereits zur amtlichen Beschäftigung geführt haben. Oder einsichtige Steinbruchbetreiber haben recht zügig ihre früher üblichen Stahlseile durch eine wesentlich aufwändigere Einzäunung ersetzt.
Neueren Datums ist allerdings die öfters festzustellende Neigung zur Vorsorge. Spätestens mit dem Produktsicherheitsgesetz gab es dazu einen ersten ausdrücklichen Anstoß, so gesehen empfinde ich den weniger schnell überwuchernden optischen Gefahrenhinweis durch ein Geländer als keine Fehlinvestition im Interesse der Beziehung zwischen den Lebewesen und der nichtlebenden Natur. Also, mal ein echt ökologischer Vorgang.

Axel Beuttenmüller Pestalozziweg 1 Bretten

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