„Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 ist sinnlos“

21.11.2007 Stuttgart. Das Bürgerbegehren zum Bahnprojekt Stuttgart 21 kommt nach Ansicht des Regierungspräsidenten Udo Andriof zu spät und ist deswegen sinnlos. „Wenn sich die Bürgerinitiative anders verhalten hätte, hätte sie das Ergebnis stärker beeinflussen können“, sagte Andriof in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa in Stuttgart. Die Möglichkeiten für die Initiatoren seien sehr eingeschränkt, weil teilweise Fragen gestellt werden, die der Vergangenheit angehören. So habe die Bürgerinitiative keine Chance, unterschriebene Verträge zu ändern. Sie könne nur noch mögliche künftige Verträge beeinflussen. „Es gibt aber keine mehr.“

Die Stadt Stuttgart prüft gegenwärtig, ob das Begehren rechtlich zulässig ist oder nicht. Andriof sagte dazu: „Kommt sie zur Entscheidung, dass es rechtlich nicht zulässig ist, dann kommt es ganz sicherlich zum Widerspruch der Bürgerinitiative. Auf den Widerspruch hin muss sich das Regierungspräsidium damit beschäftigen.“ Rein „kassatorische Bürgerbegehren“, die zu einem Scheitern des Projekts führen könnten, seien rechtlich unzulässig. Jedoch sei ein Bürgerbegehren denkbar, mit dem die Vertragspartner aufgefordert werden könnten, noch einmal über bestimmte Details zu verhandeln.

„Darin liegt genau die Krux an diesem Fall. Man muss genau anschauen, um welches Bürgerbegehren es sich handelt.“ Man könne Bund, Land, Region, Stadt und die Bahn nicht zu einem Vertragsbruch auffordern. Das Aktionsbündnis aus Naturschützern, Bürgerinitiativen und den Grünen wäre vor etwa zwei Jahren möglicherweise erfolgreicher gewesen. Es habe zu lange gewartet.

67 000 Menschen für Bürgentscheid
Der Oberbürgermeister von Stuttgart, Wolfgang Schuster (CDU), hatte einem Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 zuletzt eine Absage erteilt. Die Frage eines Bürgerentscheids stelle sich aufgrund der von der Stadt beschlossenen Gelder nicht, hatte er gesagt. Es gebe Zweifel an der Zulässigkeit der Fragestellung.

Für einen Bürgerentscheid über das umstrittene Bahnprojekt hatten rund 67 000 Stuttgarter gestimmt. Mit dem Überschreiten der Marke von 20 000 könnte ein Bürgerentscheid eingeleitet werden. Es stehen zuvor aber noch einige Prüfschritte der Stadt an. Die Unterschriften werden vom Wahlamt auf ihre Gültigkeit hin überprüft, dies wird bis Anfang Dezember dauern. Als realistischen Termin für einen möglichen Bürgerentscheid nannten die Stuttgart 21-Gegner den 9. März 2008.

Bei dem Bahn-Projekt geht es um die Umwandlung des Stuttgarter Hauptbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation und deren Anbindung an die neue Strecke Wendlingen-Ulm für 2,8 Milliarden Euro. Die Schnellbahntrasse nach Ulm kostet weitere zwei Milliarden Euro. Ein modernisierter Kopfbahnhof, wie ihn die Gegner vorschlagen, würde nach deren Angaben lediglich rund 1,2 Milliarden Euro kosten.

red

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5 Antworten zu „Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 ist sinnlos“

  1. -rl- sagt:

    An v/Z im 3. Kommentar

    Für uns Leser natürlich – wir wollen doch nicht blöd bleiben!
    Vielleicht lesen auch die Betroffenen diese Fakten – die sie selbst angehen? Und denken darüber nach …

  2. walt. sagt:

    67 000 Menschen in Stuttgart für Bürgerentscheid.

    Sie werden genauso für (un-)wichtig gehalten wie die 6 000 Unterzeichner zum Erhalt des Rüdtwalds in Bretten.

  3. v/Z sagt:

    An mm im 2. Kommentar:

    Sehr gut recherchiert! – Aber wofür und für wen?

  4. mm sagt:

    In einem Rechtsstaat darf die Verwaltung nie gegen Gesetze verstoßen (Vorrang des Gesetzes) und nicht ohne gesetzliche Grundlage in Rechte des Einzelnen eingreifen (Vorbehalt des Gesetzes). Handeln ohne gesetzliche Grundlage ist rechtswidrig.„……
    Um dennoch eine möglichst hohe Einzelfallgerechtigkeit herzustellen, finden sich oftmals viele Ausnahmen und Sonderregeln. Durch die innerorganisatorische Einbindung von ‚Bürokraten‘ (ein Gegenstand der Organisationssoziologie) zur möglichst genauen Regulierung wird dieser Prozess institutionalisiert und unter Umständen zum Selbstzweck.

    Dies hat vielerorts ein ‚wucherndes System‘ von Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen und Anweisungen entstehen lassen, das dazu führt, dass in vielen bürokratisch organisierten Systemen der Aufwand an Kosten und Zeit für Verwaltung höher geworden ist als der Aufwand für den Organisationszweck.

    Da viele Bürger nicht das notwendige Wissen haben, führt die angestrebte Einzelfallgerechtigkeit zu einer neuen Ungerechtigkeit zwischen denen, die sich im System auskennen und denen, die dies nicht tun (als Beispiel sei die Steuergesetzgebung genannt).

    Im Gesetzgebungsverfahren spielen darüber hinaus oft taktische Überlegungen eine Rolle. Als Folge daraus entstehen Gesetze, die vielfach machtbestimmt sind. Da das Verwaltungshandeln aber nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen darf, ist es daher genauso unvernünftig und machtbestimmt wie die zustande gekommenen Gesetze.

    Das widerspricht dem Verständnis moderner Demokratie, in der alle Macht vom Bürger ausgehen soll, dem der Staat als rational konzipiertes Werkzeug dienen sollte.

    Aus Wikipedia zum Begriff der Bürokratie

  5. proll sagt:

    willkommen in Absurdistan !

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