Am „Knittlinger Kreuz“ wohnen, aber kein Einzelhandel

Zum Bebauungsplan fürs Gewebegebiet noch ein Lärmgutachten
Knittlingen (vh). Über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und von privater Seite für den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Knittlinger Kreuz“ diskutierten die Mitglieder des Fauststädter Gemeinderats. In der Sitzung im Rathaus Knittlingen wurden einige Änderungen in den Entwurf aufgenommen.
Diskussionspunkt war die Zulassung von Betriebswohnungen innerhalb des Plangebietes. Planer Jochen Bernhardt meinte aus seinen Kontakten zu Kommunen, „diese haben schlechte Erfahrungen gemacht, wenn sie Wohnungen zugelassen haben“. Die tatsächliche Nutzung von Bebauung ließe sich nur schwer kontrollieren. Für Kleinbetriebe sei es andererseits wichtig, wenn Wohnungen zugelassen werden.

„Wohnungen müssen eine Ausnahme sein“, so Joachim Leitz (Parteilose Wählervereinigung) zur Nutzung der Flächen in dem geplanten Gewerbegebiet „Knittlinger Kreuz“. Eine Ansicht, die fast einstimmig im Gremium vertreten wurde. Festgelegt wurde, dass nur auf einem kleinen Teil im südlichen Bereich der Satzungsfläche Betriebswohnungen zugelassen werden.
„Ein ganz sensibler Bereich“, mahnte Evelyne Teschner-Klug (Alternative Liste Knittlingen) die Frage an, ob am „Knittlinger Kreuz“ der Einzelhandel zugelassen wird. Dies sei für die „Innenstadtrelevanz“ wichtig. Das Gremium entschied, den Einzelhandel für das Gebiet auszuschließen. Kritik übte sie an der zu kurzen Einarbeitungszeit für den Umweltbericht zum „Knittlinger Kreuz“, über den am Dienstagabend ebenfalls entschieden wurde. Eine Woche hätte dafür nicht gereicht. „Ich denke, wir sollten den Bebauungsplan abschließen“, meinte sie. Dies dürfe jedoch nicht als „Zustimmung zu einem Erschließungsabschnitt“ verstanden werden. Sie wies auf die gestiegenen Kosten bei der Finanzierung dieses Gebietes mit. Durch die gestiegenen Zinsen für die bisherigen Fremdfinanzierungskosten von rund vier Millionen Euro stelle sich für sie die Frage nach einer Tilgung, um die Zinskosten zu verringern.

Ihr Hinweis auf das vom Amt für Baurecht und Naturschutz des Landratsamtes vorgeschlagene Lärmgutachten führte zur Abstimmung über ein solches. Das Gremium stimmte zu, dieses für das „Knittlinger Kreuz“ in Auftrag zu geben.
Der neue Entwurfsbeschluss und der Entwurf der naturschutzrechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Knittingen und dem Enzkreis wurde angenommen, ebenso die erneute Auslegung.

Für den Friedhof in Knittlingen wurden die Planungen zur Anlage von Urnengräbern (Kosten rund 13 000 Euro), zur Anlage von Reihengräbern (Kosten rund 16 000 Euro), zur Anlage von doppelbreiten Wahlgräbern (Kosten rund 100 000 Euro) und zur Anlage von Tiefgräbern (Kosten rund 85 000 Euro) angenommen. Den Friedhof in Freudenstein entschied der Gemeinderat zu erweitern. Eine Fläche von 1 609 Quadratmeter wird nördlich des bestehenden Friedhofes angefügt. Matthias Haas (Alternative Liste Knittlingen) regte an, sich über die Einrichtung eines „Friedwald“ Gedanken zu machen. Als „großer Waldbesitzer“ wäre dies für Knittlingen eine Idee. Hans Krauß (CDU) machte darauf aufmerksam, dass viele Gemarkungsgrenzsteine zerstört würden.

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