Stuttgart (dpa/lsw). Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) hat Landesdatenschützer Peter Zimmermann für dessen Schelte an Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) kritisiert. Es sei „ganz schlechter Stil“, dass Zimmermann seinen kritischen Brief an Oettinger veröffentlicht habe. Der oberste Datenschützer im Land hatte Oettinger vorgeworfen, er habe mit seinen Aussagen zur Altpapier-Affäre um Landtagspräsident Peter Straub (CDU) dem Datenschutz keinen Gefallen getan. Vertrauliche Daten dürften nicht wie normales Altpapier entsorgt werden.
Rech erklärte dazu, Zimmermann könne frei entscheiden, ob er den Ministerpräsidenten auf datenschutzrechtliche Anforderungen hinweise. Ob dies in aller Öffentlichkeit geschehen müsse, sei eine „Frage des Umgangs und der Höflichkeit“. Dies vermisse er beim Vorgehen des Landesdatenschutzbeauftragten.
Unvermeidlich aber vorgeschrieben
Eventuell mit dem Unterschied, daß dieser nur nicht veröffentlicht wurde.
Ich vermute, dass Herr Innenminister Rech auch einen kritischen Brief von Herrn Zimmermann erhalten haben nuß.
Juristen miteinander!
was lernen wir daraus?? Politiker, die sonst publikumsgeil sich vor Kameras und Mikrofone drängen, werden scheu wie Rehe, wenn es um ihre Verfehlungen und deren Veröffentlichung geht !
Ich nehme einmal an, dass Oettinger dazu auch eine Meinung hat.
Parteifreunde stützen sich halt gegenseitig.
Dagegen ist doch nichts einzuwenden.
Wenn der Ministerpräsident seine Meinung öffentlich geäußert hat, dann hat Herr Zimmermann auch das Recht, sein Schreiben öffentlich zu machen.
Hat Herr Oettinger seine Aussagen zur Altpapieraffäre in der Öffentlichkeit gemacht? Oder nur gegenüber Herrn Zimmermann?
Oder auch noch im Beisein von Rech?
Oder auch anders: Oettinger ist der Adressat – Rech der Überbringer.
Oettinger ist gemeint, und Rech meldet sich. Was soll das?
Wem hat der Datenschutzbeauftragte, Peter Zimmermann, einen Brief geschrieben: Herrn Oettinger und/oder Herrn Rech?
Zum Lachen!