Kommunen sehen Feinstaub-Urteil gelassen

29.09.2007 Stuttgart. In den Rathäusern im Südwesten wird das Feinstaub-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Gelassenheit aufgenommen. Weil Baden-Württemberg im Kampf gegen den Feinstaub im Bundesvergleich vorn liegt, rechnen die Kommunen nicht mit Auswirkungen des Urteils. Die Bundesrichter hatten am vergangenen Donnerstag entschieden, dass Bürger den Schutz vor gesundheitsschädlichem Feinstaub von ihrer Kommune einfordern können.

„Wir sehen in dem Urteil eine Stärkung unserer Position, dass man etwas gegen den Feinstaub tun muss“, sagte Josef Krah von der Mannheimer Umweltbehörde. Die Stadt habe bereits einen Luftreinhalte- und einen Aktionsplan erstellt. Ein Fahrverbot könne aber – wenn überhaupt nötig – noch nicht verhängt werden, da sich die Bundesgesetzgebung weiter verzögere: „Für uns ist es nichtvollziehbar, was in Berlin passiert“, sagte Krah.

Witterungsbedingt unter den Grenzwerten
In Karlsruhe sei die Lage in diesem Jahr „vollkommen entspannt“, sagte der Pressesprecher der Stadtverwaltung, Bernd Wnuck. Ähnlich wie in anderen Kommunen habe das Wetter in Karlsruhe dazu geführt, dass die Grenzwerte in den vergangenen Monaten nicht erreicht worden seien. Auch Manfred Herkert vom Heilbronner Amt für Straßenwesen sagte: „Wir liegen in diesem Jahr witterungsbedingt weit unter den Grenzwerten.“ Weil die Stadt bereits Pläne zur Feinstaub-Bekämpfung aufgestellt habe, seien keine Folgen des Urteils zu befürchten: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht.“ Peter Laible, Ordnungsamtsleiter in Mühlacker (Enzkreis), verwies auf „sieben Leitz-Ordner voller Unterlagen zum Luftreinhalteplan“. Eine Klage müsse die Stadt daher nicht fürchten: „Ich gehe davon aus, dass ein Richter unsere Vorarbeit als ausreichend anerkennen würde.“

Aus Sicht des Stuttgarter Umweltbürgermeisters Hahn richtet sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur an Kommunen, die in der Feinstaub-Bekämpfung hinterherhinkten. Stuttgart hingegen werde wahrscheinlich als eine der ersten Großstädte Fahrverbote verhängen. Das Urteil führe mit Sicherheit nicht dazu, dass „man den Verkehr vor der Haustür wegklagen kann“, sagte Hahn. „Das würde dann ein gerichtlich erzwingbares Sankt-Florians-Prinzip sein.“ Es gehe darum, die Belastung gleichmäßig zu senken.

Urteil schafft Druck für den Bau von Umgehungsstraßen
Der Bürgermeister von Pleidelsheim (Kreis Ludwigsburg), Ralf Trettner, rechnet ebenfalls nicht mit Folgen des Urteils für seine Gemeinde: „Wir haben schon einen Aktionsplan und erwarten deshalb keine Auswirkungen.“ Eine im letzten Jahr eröffnete Umgehungsstraße habe die Feinstaub-Belastung bereits vermindert und das zuvor verhängte Lkw-Durchfahrtsverbot überflüssig gemacht. Thomas Knödler, Bürgermeister von Ilsfeld (Kreis Heilbronn), hofft darauf, dass auch in seiner Gemeinde eine Umgehungsstraße gebaut wird. Das Urteil der Bundesrichter sieht Knödler als Bestärkung: „Ich hoffe, dass diese Entscheidung zusätzlichen Druck für den Bau der Umgehungsstraße schafft.“

red

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3 Antworten zu Kommunen sehen Feinstaub-Urteil gelassen

  1. -A-H. sagt:

    Es scheint in der Tat keinen grenzwertigen Feinstaub im Land zu geben.

  2. K-DV sagt:

    Was den Feinstaub betrifft, sind alle befragten Städte edel und gut.
    Wie sollte es auch anders sein?

  3. f/gl. sagt:

    Sollten betroffene Anwohner aufmerksam werden und ihr Recht beanspruchen, dann kommen auf einige Kommunen im Land echte Probleme zu.

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