Wiederholung der Landauer OB-Wahl?

Landau (dpa/lrs). Die Landauer CDU muss ihre Ambitionen auf den Oberbürgermeisterposten trotz des Lügenskandals um ihren Kandidaten Kai Schürholt noch nicht komplett begraben. Sollte die Wahl am Sonntag, 2. September für ungültig erklärt werden, dann begänne nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier das Wahlprozedere wieder von vorn. Die CDU könnte dann einen neuen Kandidaten ins Rennen schicken. „Das müsste man dann überlegen“, sagte der bisherige Kreisvorsitzende Ralf Göbel. Nach eigenen Angaben hat Göbel Strafanzeige gegen Schürholt gestellt. Seiner Einschätzung nach kommt bei dem 35-Jährigen neben Titel-Missbrauch auch Betrug in Frage. Schürholt hatte auf Druck zugegeben, sich zu Unrecht mit einem Doktortitel geschmückt zu haben. Auch eine schwere Krankheit, die er als Grund für seinen Rückzug angegeben hatte, sei eine Lüge gewesen.
Auf dem Wahlzettel wird Schürholt trotzdem als CDU-Kandidat und „Dr.“ stehen, weil es für Änderungen zu spät ist. Innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses kann jeder Landauer Wahlberechtigte die Wahl anfechten. Dann muss die ADD entscheiden, ob die Wahl gültig oder ungültig ist. Die Entscheidung der ADD kann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Sonstiges abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert