Mit Tempo 30 über den Engelsberg

Bretten (ba). Nur noch mit gedrosseltem Tempo dürfen die Autofahrer von Westen kommend über den Engelsberg fahren. Die Stadt ließ Tempo-30-Schilder aufstellen. Begründet wird dies mit der schwierigen Verkehrssituation vor allem an der Kuppe dieser innerstädtischen Hauptverkehrsstraße. Rund 10 000 Fahrzeuge passieren in 24 Stunden diese nach der B 294-Ortsdurchfahrt am zweitstärksten frequentierte innerstädtische Verkehrsader. Die neue Temporegelung gilt im Abschnitt zwischen der Einmündung Gottesackertor und der Straße „Am Gaisberg“ in Fahrtrichtung Osten, also vor und hinter der unübersichtlichen Kuppe.
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bretten habe diese verkehrsrechtliche Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angeordnet, teilt die Stadtverwaltung mit. Dadurch sollen auch die Zu- und Abfahrten der angrenzenden Anwesen in diesem Straßenabschnitt sicherer werden, auch die einfahrt in die neue Tiefgarage unter dem Wohn- und Geschäftshaus am Engelsberg.
„Die Verkehrsteilnehmer müssen damit rechnen, dass die streckenbezogene Ge-schwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch in die regelmäßig stattfindenden Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet einbezogen werden“, heißt es in einer mitteilung der Stadtverwaltung.

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3 Antworten zu Mit Tempo 30 über den Engelsberg

  1. n.n. sagt:

    Das ist die Art der Stadtverwaltung mit Falschparkern umzugehen, nicht kontrollieren und bestrafen, das wird ja auch langsam lästig, sondern Tempolimit für alle und Ausnahmeparkgenehmigung für die Gastwirtschaft! so löst man in Bretten Probleme, man umgeht sie pressewirksam.

  2. -az- sagt:

    …“Abschnitt zwischen der Einmündung Gottesackertor und der Straße „Am Gaisberg“ in Fahrtrichtung Osten,…“
    Beim bau von der Tiefgarage wußte man bereits von den Problemen und von Problemen bei der Einmündung der Apothekergasse, weiß man das heute noch.
    Und ausgerechnet im Bereich der Apothekergasse oder bei der Ausfahrt aus dem Schneider-Parkplatz kann man wieder „volles Rohr“ geben.
    Wenn man aus jeder Ausfahrt nach rechts oder links abbiegen kann, ist die Frage nach der Logik, der einseitigen Geschwindigkeitsbegrenzung wohl erlaubt.
    Will man mit einsetiger Geschwindigkeitsbegrenzung die Autofahrer nur irritieren um sie auf der 30-er Seite zum schnellen Fahren animieren?

  3. -rl- sagt:

    „Die Verkehrsteilnehmer müssen damit rechnen, dass die streckenbezogene Ge-schwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch in die regelmäßig stattfindenden Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet einbezogen werden“,…
    Das wird auf jeden Fall eine Goldgrube für die Stadt.

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