Ex-Kämmerer muss ins Gefängnis

Heilbronn (dpa/lsw). Wegen besonders schwerer Untreue ist der Ex-Kämmerer von Löchgau im Kreis Ludwigsburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Zwischen 2002 und 2006 habe der Mann als Geschäftsführer einer gemeindeeigenen Firma und als Kassierer eines Zweckverbandes insgesamt über 375 000 Euro auf seine privaten Konten gebucht, begründete das Heilbronner Landgericht gestern sein Urteil. Jedoch hätten die Kontrollmechanismen bei den betrogenen Unternehmen auch nicht funktioniert, monierte der Vorsitzende Richter. Der 63-jährige Ex- Kämmerer hatte mit dem Geld seinen aufwendigen Lebensstil und den Besuch von Bordellen finanziert. Der Mann war Geschäftsführer der gemeindeeigene Immobilienverwaltung und Kassierer der Wasserversorgung

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4 Antworten zu Ex-Kämmerer muss ins Gefängnis

  1. M.-Zieb. sagt:

    Der Begriff Unterschlagungsprüfung ist bekannt.

    Derartige Prüfungen finden regelmässig und unangemeldet in Unternehmen statt, wo die interne Revision noch einen besonderen Stellenwert besitzt.

  2. i-L sagt:

    In welchen (öffentlichen) Unternehmen funktionieren Kontrollmechanismen?

  3. mm sagt:

    Na klar, lieber az, das Brettener Rechnungsprüfungsamt wurde zBsp. auf eine halbe Stelle reduziert, Ergebnis : siehe Bericht der GPA !

  4. -az- sagt:

    Ex-Kämmerer, Geschäftsführer und Kassierer – ein Ehremann als Lebemann in einem Selbstbedinungsladen?
    Funktionieren die Kontrollmechanismen in allen Städten und Gemeinden nach diesem Prinzip?

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