Doppik
„Doppik“ ist ein Kunstwort aus der öffentlichen Verwaltung, das für die „DOPPelte Buchführung In Konten Soll und Haben“ steht. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das sich nicht wie die Kameralistik nur an den Kosten und Einnahmen einer Kommune orientiert, sondern am tatsächlichen Ressourcenverbrauch. Dabei geht es auch um Generationengerechtigkeit, denn bislang mussten zukünftige Generationen für die Begehrlichkeiten ihrer Eltern aufkommen. Die Folgekosten von Investitionen – beispielsweise der Unterhalt eines Schulgebäudes – blieben unberücksichtigt.
Die Umstellung von Kameralistik auf Doppik geht auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2003 zurück. In einigen Bundesländern – beispielsweise Bayern und Hessen – bleibt den Kommunen ein Wahlrecht. wid
Unvermeidlich aber vorgeschrieben
Total überflüssig und nimmt zudem der Stimme des Volkes – den Leserbriefen – ihren ohnehin spärlichen bemessenen Zeilen den Platz weg!