LESERBRIEF: Ein Eingriff in die Privatsphäre

Zu „Einzugsermächtigung nötig“
Die Stuttgarter Landesregierung greift entgegen der Landesverfassung in die Privatsphäre der Bürger ein und verpflichtet sie nunmehr per Verordnung, dem Staat eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorzulegen, wenn sie ein Kfz zulassen oder ummelden wollen. Ohne diese Vorlage wird ihnen der Verwaltungsakt verweigert.
Wie heißt es in der Landesverfassung?

„Der Mensch ist berufen, (…) seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem Wohl (…) zu entfalten. Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen hierbei zu dienen.“ Ist doch klar, wer für wen da ist, nämlich der Staat für seine Bürger — und nicht umgekehrt! Der Autobesitzer wird jetzt gezwungen, ein (inländisches) Bankkonto zu haben und ein Formular für den Bankeinzug bei seiner Bank zu unterschreiben.Und was, wenn ihm ein Girokonto von den Banken verweigert wird? Das interessiert Stuttgart nicht. Also wird dem Bürger ein Stückchen Freiheit weggenommen. Wie er seine Steuerschuld bezahlen will, hat man gefälligst ihm zu überlassen.

Peter Hafke
Neutharder Straße 61
Karlsdorf-Neuthard

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12 Antworten zu LESERBRIEF: Ein Eingriff in die Privatsphäre

  1. J-N sagt:

    Völlig unverständlich ist in dem Gesamtzusammenhang, daß die zuständigen Finanzämter im Land nicht imstande sind, den Kfz-Zulassungsstellen die genaue Höhe der Kraftfahrzeugsteuer anhand der Zulassungsdaten (technischen Daten) per Mausklick mitzuteilen.

  2. Wern.-St. sagt:

    Bargeldlos mit Karte zahlen – das wäre ein weiterer Weg zum Abkassieren, wobei dafür die KFZ-Zulassungsstellen noch technisch einzurichten wären.

  3. -Irmg.- sagt:

    Wieder etwas aus den Köpfen von politischen Vordenkern im Land!

  4. Rich.S. sagt:

    Der Erfindungsreichtum im Musterland ist absolut grenzenlos!

  5. pet. my. sagt:

    Das Land stört sich doch nicht im geringsten um die Privatsphäre seiner Bevölkerung.

  6. Ull.Mü. sagt:

    Ich schlage ein noch anderes, weil besseres Modell vor.

    Zulassung und Ummeldung nur gegen Barzahlung. Warum? Das Kassengeschäft ist schneller wirksam, und das Geld sofort verfügbar.

  7. Qua. sagt:

    Die Szenerie erweckt den Eindruck, als ob der Steuerschuldner ein schlechter Schuldner und das Land ein guter Schuldner wären.

  8. -oh- sagt:

    Man kassiert u. a. rigoros die Kraftfahrzeugsteuer im voraus, weil man auch mit diesem Geld seine eigenen Schulden in Form von Zinsen und Tilgungen bedienen muß.

  9. Jak. sagt:

    Die Einzugsermächtigung als unabdingbare Notwendigkeit, um sein Auto in den Straßenverkehr zu bringen.
    Kann es sein, daß diese (Un-)Sitte bereits in anderen Bundesländern einhergeht?

  10. fr.-zurh. sagt:

    Ist Baden-Württemberg in der Vorreiterrolle oder nur Nachahmer?

    Bei allem aber gewiß äußerst erfindungsreich in Sachen Steuergeld einsammeln.

  11. -Hü- sagt:

    Im Musterländle ist ein Bankkonto die Voraussetzung für die Kfz-Zulassung oder Kfz-Ummeldung.
    Man muß es (das Geld) hier bitter nötig haben.

  12. Theob. Sch. sagt:

    Das Land Baden-Württemberg geht konsequent den Weg beim Steuerschuldner Autofahrer, den es absolut nicht bei seinen eigenen Schulden beschreitet.
    Im Klartext: (Kraftfahrzeugsteuer-)schulden werden nicht geduldet, eigene Schulden (Kreditzins und- tilgung) werden weitergeführt.

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