Illegale Zockerhallen sollen verschwinden

Regierungspräsidium will, dass auch in Bretten private Sportwettbüros schließen / Viele Betreiber wehren sich
Von unserem Redaktionsmitglied Joachim Schultz
Bretten/Karlsruhe. Es wird eng für die Betreiber von privaten Wettbüros ohne Lizenz. Sie sollen ihre Annahmestellen schließen. Darauf drängt verstärkt das Regierungspräsidium, das die Zockerei in privaten Wettbüros unterbinden will. Doch viele Anbieter von Sportwetten wollen davon nichts wissen und machen ungeachtet einer amtlichen Aufforderung weiter. Obwohl der Betrieb von solchen Annahmestellen laut Karlsruher Behörde schon seit geraumer Zeit verboten ist, gibt es auch in Bretten noch immer etwa ein halbes Dutzend private Sportwettbüros.
Jederzeit mit der Schließung muss ein Wettbüro in der Nähe des Brettener Marktplatzes rechnen. Obwohl die Zockerhalle laut Behörde illegal ist, geht man im Wettbüro den Geschäften mit Wetten auf Fußballspielen, Boxkämpfen, Formel-1-Rennen oder Leichtathletik-Wettkämpfen weiter nach. Gäste füllen Tippscheine aus oder sitzen an aufgestellten weißen Tischen und verfolgen an einem Bildschirm ein Tennisspiel. Eine rothaarige Frau tritt an die Theke, sie lässt sich einen Gewinn auszahlen und gibt einen neuen Schein ab.

Diese Praxis ist dem Land ein Dorn im Auge, denn es pocht auf das staatliche Wettmonopol, das vom Bundesverfassungsgericht für eine Übergangsfrist bis Dezember 2007 bestätigt wurde. Bis dahin muss der Gesetzgeber aber den Bereich der Lizenzvergabe bei Sportwetten neu regeln. Das Gericht hat im März 2006 entschieden, dass dieses Sportwettmonopol nur dann weiter angewendet werden dürfe, wenn die staatlichen Toto-Lotto-Gesellschaften ihr Handeln am Ziel der Begrenzung der Wettsucht ausrichten.
Mit Rechtsmitteln wehrt sich der Brettener Wettbürobetreiber, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, um eine Schließung seines Betriebs zu verhindern. Er sagt, dass auch andere Betreiber aus Bretten sich mit juristischen Mitteln dagegen wehrten. „Mein Anwalt ist mit der Sache beauftragt. Ich gehe bis zur letzten Instanz“, kündigt der Unternehmer an, der nach eigener Aussage seit Februar 2006 die Annahmestelle führt. „Ich bezahle meine Steuern. Ich biete Sportwetten an, das Gleiche tut auch der staatliche Sportwetten-Anbieter. Der Staat will doch nur die Monopolstellung behalten und private Anbieter ausgrenzen“, schimpft der junge Mann. „Damit ist das Regierungspräsidium auch bei diesem Brettener Betreiber gezwungen, den langwierigen Instanzenweg bis hin zum Verwaltungsgerichtshof zu beschreiten“, sagt Uwe Herzel, Pressesprecher des Regierungspräsidium Karlsruhe.

Doch selbst wenn das Regierungspräsidium am Ende Recht bekommt und man die Annahmestelle dicht machen kann, gestaltet sich die Sache in vielen Fällen schwierig: Die Wettbürobetreiber suchen sich dann einfach einen Nachfolger. Damit steht das Regierungspräsidium wieder am Anfang. „Ein neues Verfahren ist notwendig, weil das Verbot auf eine Person bezogen ist“, erklärt Herzel.
Monate vergehen, in denen die Behörde die Formalien erledigen muss. Das heißt, dass auch dem neuen Inhaber ein Anhörungsbogen zugehen und dann eine Untersagungsverfügung erfolgen müsse. Als nächstes stehe die Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von mehreren 1 000 Euro. „Dann macht der Betreiber oft kurzerhand zu und übergibt das Lokal einem Nachfolger.“ Es gibt aber auch Ausnahmen und der Betreiber verzichtet auf eine Auseinandersetzung mit der Behörde. Dort könne man zur Tat schreiten und das Glücksspiellokal schließen, sagt Herzel.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Sonstiges abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert