SPD von Kretz sehr enttäuscht

Disziplinarverfahren gefordert
Kreis Karlsruhe (BNN). Die SPD-Kreistagsfraktion zeigt sich vom Landrat und vom Menschen Claus Kretz (CDU) zutiefst enttäuscht. Sein Verhalten im Zusammenhang mit der Affaire um die Forstvilla im Karlsruher Ahaweg habe dem Ansehen des Landkreises und des Kreistages großen Schaden zugefügt. Dies betonte Vorsitzender Werner Linsen nach einer Sitzung der SPD-Fraktion in einer Mitteilung.
Formalrechtlich ist die SPD der Auffassung, dass in den vom Ausschuss zur Akteneinsicht festgestellten Vorgängen dem Landrat ein persönliches Fehlverhalten vorzuwerfen sei (die BNN berichteten mehrfach). Deshalb schließe sich die Fraktion auch der Empfehlung des Ausschusses an, von den Rechtsaufsichtsbehörden prüfen zu lassen, welche Schäden dem Landkreis entstanden seien. Für diese müsse Kretz in Regress genommen werden.
Zu weiteren Konsequenzen stellte die SPD-Fraktion fest, dass Kretz nicht wie ein Minister zum Rücktritt aufgefordert werden könne. Der Landrat unterliegt den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes. Danach begeht der Beamte ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Dies zu prüfen und nach der Landesdisziplinarordnung zu ahnden, ist Aufgabe des Regierungspräsidiums als vorgesetzte Dienststelle.
Die SPD-Fraktion fordere das Regierungspräsidiums deshalb auf, in dieser Sache Aufklärung zu betreiben und unverzüglich ein Disziplinarverfahren gegen Landrat Kretz in die Wege zu leiten, so Linsen weiter.

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4 Antworten zu SPD von Kretz sehr enttäuscht

  1. A/P sagt:

    Bleibt noch abzuwarten, was die Staatsanwaltschaft Karlsruhe macht.

  2. n-Or sagt:

    Was kann dabei schon herauskommen?
    Regierungspräsident (CDU?), Landrat (CDU), Mehrheit im Kreistag (CDU?). Innenminister(-ium) (CDU) als vorgesetzte Dienststelle des Regierungspräsidiums.

  3. Polak sagt:

    Wäre Herr Kretz nicht bei der CDU,sondern bei der SPD, wäre dieselbe sicher nicht „enttäuscht“. Diese Art der Pseudo-Entrüstung ist Teil der politischen Spielchen, die jedem Bürger, der Einzige übrigens, der enttäuscht sein darf, zum Hals heraushängt.

  4. rt sagt:

    Ob die Rechtsaufsicht einschreiten will, liegt in ihrem „pflichtgemäßen Ermessen“ und muß im „öffentlichen Interesse“ geboten sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann die Ermessensausübung begrenzen.

    Je schwerer die Rechtsverletzung ist, desto stärker verdichtet sich das Ermessen in Richtung auf eine Pflicht zum Einschreiten.

    Davon muß der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Herr Werner Linsen, ausgehen.

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