Leserbrief : Verstoß gegen Natur- und Artenschutz

Betrifft: Brettener Woche vom 7. Dezember „Unzufriedenheit mit Mittelkürzungen”.
Zu dem oben genannten Bericht, insoweit er sich mit dem Bebauungsplan „Steinberg III“ in Dürrenbüchig befasst, nehme ich wie folgt Stellung:
Der Gemeinderat der Stadt Bretten hatte in seiner Sitzung am 11. Juli über folgende Alternativen nach ausgiebiger Debatte zu entscheiden:
1. Kein Baugebiet Steinberg III (Nullvariante).
2. Baugebiet laut Plan, wie er am 27. Juli 2005 dem Ortschaftsrat Dürrenbüchig vorlag – mit Wendehammer (Variante I) oder
3. Baugebietausweitung mit durchgehender (Ring-) Straße (Variante II).

Gegen die Planungsalternativen habe ich im Arten- und Naturschutzrecht begründete Einwendungen dem Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht der Stadt Bretten vorgebracht.
Unter Beachtung meines Vorbringens und Einholung von Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange hat der Gemeinderat der Stadt Breiten einstimmig der Variante I den Vorzug gegeben, dass also dem Bebauungsplanentwurf dieser Alternative zu folgen sei. Schweren Herzens kann ich hierzu zustimmen. Mir ist vom Fachbereich am Tag nach der Abstimmung im Gemeinderat mitgeteilt worden, dass meine „zum Entwurf vorgebrachten Hinweise und Anregungen entsprechend gewürdigt“ werden sollen.
Der Verfasser des Beitrags in der Brettener Woche und die ihn informierenden Menschen (Ortschaftsräte) würden mit der Durchsetzung ihrer Forderungen zur Änderung des Bebauungsplanes nach Kenntnis der naturschutzfachlichen Sicht vorsätzlich gegen Bestimmungen des Natur-und Artenschutzrechts (Internationale FFH-Verordnung der EU) verstoßen. Bedeutsame Ahndungsmaßnahmen können hier die Folge sein.

Im Übrigen:
1. Es geht nicht nur um Amphibien (Lurche), sondern auch um Reptilien (Kriechtiere), Vögel und dem Artenschutz unterstellte Pflanzen und Insekten, für die die Natur den Biotop (Lebensraum) entlang des Dürrenbüchiger Dorfbaches von seinem Ursprung bis zur Einmündung in den Saalbach über Jahre hinweg geschaffen hat.
2. Amphibien benötigen Wasser zur Fortpflanzung. Dazu genügt oft, vor allem in trockenen Jahren, eine Pfütze, ein Pfuhl oder ein Tümpel zum Laichen. Schon innerhalb etwa einer Woche kann die Entwicklung vom Laich (Ei) zum Jungtier vonstatten gehen. Also sollte man möglichst bald die Sicherungs-, Schutz- und Kompensationsmaßnahmen verwirklichen.
3. Meine faunistischen und floristischen Erhebungen erstrecken sich über einen Zeitraum von über 27 Jahren. Die jetzt veranlasste Untersuchung war von so kurzer Dauer, dass sie nicht beweiskräftig ist, weil sie nicht einmal die Zeit eines Vierteljahres erfasst. Auch in diesem Jahr 2006 habe ich viele Amphibien, deren Laich und Kaulquappen entlang des Dorfbaches (auch denTeil, der zur Überbauung herangezogen werden soll) festgestellt. Auch ihre Rückzugs- und Uberwinterungsplätze in der Nähe des Baches und Feuchtgebietes sind mir bekannt, desgleichen für Reptilien. Amphibien sind Tiere mit Heimatinstinkt Ihre wasserdurchlässige, kaum verhornte Haut bindet sie zeitlebens an Feuchtbiotope. Sie stehen seit 1980 unter Artenschutz. Wie auch alle heimischen Reptilien.

Werner Wolf
Auf der Reut 1, Bretten

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Eine Antwort zu Leserbrief : Verstoß gegen Natur- und Artenschutz

  1. D/F sagt:

    Ein etwaiger Verstoß gegen Natur- und Artenschutz ist nur juristisch festzustellen.

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