Waldumwandlung für IG Gölshausen verzögert sich zum Nachteil der Bürger

Der „Bürgerarbeitskreis“ Bretten hat zusammen mit dem BUND beim Landtag von Baden-Württemberg mit Datum vom 25. Oktober 2006 eine Petition gegen die Umwandlung von Wald für die Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen eingereicht.
Die Stadt Bretten ist zwischenzeitlich der Empfehlung des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum Baden-Württemberg gefolgt und wird die von der Forstdirektion Freiburg am 26.10.2006 genehmigte Umwandlung von 6,5 Hektar des Rüdtwalds bis zur Entscheidung des Petitionsausschusses zurückstellen.

Dies erfolgt unter der Bedingung, dass über die Petition zeitnah entschieden wird, damit der Holzeinschlag noch im Winterhalbjahr 2006/2007 fachgerecht erfolgen kann. 1.300 Ster Brennholz und l. 100 Festmeter Langholz sollen im Rüdrwald entnommen werden. Der Hiebs- und Kulturplan sieht für den rund 2.000 Hektar großen Stadtwalds einen Holzeinschlag von insgesamt 9.100 Fdstmeter Stammholz und 4.500 Ster Brennholz vor. Mit dieser Menge schon konnte bisher die Nachfrage der Brettener Bürger nach Brennholz nur teilweise befriedigt werden. Sollte der Holzeinschlag im Rüdt-wald durch das eingeleitete Verfahren nicht mehr rechtzeitig im Winterhalbjahr durchführbar sein, so reduziert sich die Brennholzmenge in dieser Periode im ganzen Stadtgebiet um l .300 Ster von 4.500 auf 3.200 Ster. Zugesagte Schlagraumlose müssten damit um rund ein Drittel gekürzt werden. Die Stadtverwaltung hofft deshalb auf einen für sie schnellen und positiven Ausgang der von BAK und BUND eingereichten Petition.

Die Stellungnahme an den Petitionsausschuss des Landtags erfolgt durch die zuständige Körperschaftsforstdirektion beim Regierungspräsidium Freiburg. Als Ersatz für die Rodungsfläche von 6,5 Hektar sollen im Frühjahr 2007 9,5 Hektar neu aufgeforstet werden. Das Pflanzmaterial ist bereits geordert und steht auf Abruf zur Verfügung.
Die Stadt hofft, dass nach dem erfolgreichen und rechtskräftigen Abschluss der verschiedensten und komplizierten Planungsverfahren zur notwendigen Erweiterung des Industriegebiets in Gölshausen, ihr durch die eingereichte Petition beim Landtag keine finanziellen Schäden entstehen.

Möglicherweise könnten sich im Haushalt 2007 die geplanten Einnahmen aus Holzverkäufen reduzieren bei gleichzeitig hohen Kulturkosten für die Aufforstung.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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Eine Antwort zu Waldumwandlung für IG Gölshausen verzögert sich zum Nachteil der Bürger

  1. L.K. sagt:

    Das Petitionsrecht ist eine verfassungsrechtlich geschützte Befugnis, sich schriftlich mit einer Bitte an ein Parlament zu wenden.
    Genau das ist geschehen. Es ist ein Skandal, wenn im Amtsblatt der Stadt Bretten zu lesen steht: „Waldumwandlung für IG Gölshausen verzögert sich zum Nachteil der Bürger.“ Hier greift meines Erachtens der Herausgeber des Amtsblatts und gleichzeitig der Verantwortliche im Sinne des Pressegesetzes, Herr Oberbürgermeister Paul Metzger, mit einer persönlichen Behauptung in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich geschützte Befugnis der Petenten nach Artikel 17 Grundgesetz ein.

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