Es droht der Gerichtsvollzieher

Der Gema-Streit von Maulbronn spitzt sich zu: Pfändungsmarken können auch an Möbel im Rathaus geklebt werden
MAULBRONN/MÜHLACKER. Die Verwaltung in Maulbronn stellt sich im Streit um die Gema-Gebühr auf den Besuch des Gerichtsvollziehers ein. In der Region findet die Revolte aus Maulbronn viel Beifall, vor allem in den Gesangvereinen.
Bisher weigert sich die Verwaltung standhaft, eine Rechnung über 4800 Euro an Urheber-Gebühren für die Musik bei den historischen „Zehnttagen“ von Maulbronn im Juni zu zahlen. „Die erste Mahnung liegt bei uns seit 14 Tagen vor.

Wir wollen nun erneut schriftlich der Gema unseren Widerspruch vorlegen“, meinte Barbara Pfisterer, die Hauptamtsleiterin zur PZ. Die Kommune betonte erneut, bei diesem Fest sei nur mittelalterliches Liedgut gespielt worden. Das will die Gema hingegen nicht gelten lassen. Die Bearbeitungen vieler Liedvorträge seien aus der Neuzeit gewesen.

Amtsgericht zuständig
„Auch bei der Stadtverwaltung darf ein Gerichtsvollzieher zur Pfändung schreiten“, meinte gestern ein Mitarbeiter aus der Führungsetage des Amtsgerichts in Maulbronn, das nur einen Steinwurf vom Rathaus am Klosterhof entfernt liegt.
Die Justizbehörde am Eingang zum Weltkulturerbe stellte fest, dass sie für die vom Bürgermeister im Gema-Streit demonstrativ angesteuerte Zwangsvollstreckung „vermutlich zuständig“ wäre. „Der Titel liegt bei 4800 Euro, erst ab 5000 Euro wäre ein Landgericht gefragt“, sagte der Mitarbeiter. Nach seinen Worten ist auch ein Rathaus nicht vor dem Gerichtsvollzieher gefeit, der dann seine „Kuckuck“-Pfändungsmarken am städtischen Besitz festkleben dürfe. „Allerdings wissen wir auch, dass die Stadt diesen Betrag ohne Schwierigkeiten bezahlen könnte und würden alles tun, um eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden“, sagte der Experte des Gerichts. Für den am 9. und 10. Dezember im Klosterhof geplanten Weihnachtsmarkt mit vielen Tausend Menschen sollen die Gema-Gebühren wie im Vorjahr abgerechnet werden. „Sogar beim kleinen Adventsmarkt am gleichen Wochenende in Mühlhausen müssen wir Veranstalter eine happige Gebühr entrichten“, meinte eine Organisatorin aus dem Weindorf an der Enz.

Auch die Stadt Mühlacker verfolgt intensiv die „Gema-Revolte“ in Maulbronn. „Das ist eine verdienstvolle Initiative“, sagte Volkshochschulleiterin Johanna Bächle, die jährlich an die 15 000 Euro überweist. Allein 1200 Euro koste das Neujahrskonzert. Oft würden die Gema-Repräsentanten ihre Tarife nicht kennen.

„Ehrenamtliche Kulturarbeit wird damit abgewürgt“, warnte Vorsitzender Rudi Heil vom Gesangverein Knittlingen. Er forderte eine Sonderbehandlung ehrenamtlicher Aktivitäten. „Viel Geld geht in die Verwaltung und erreicht die Künstler nicht“, sagte Herta Gutmann, die Chefin der Musikschule in Mühlacker. Vom Widerstand aus Maulbronn sei die Gesellschaft überrascht worden.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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2 Antworten zu Es droht der Gerichtsvollzieher

  1. Nun hat es also, wie man liest, statt 4800 nur 500 Euro gekostet! Das lässt tief blicken. Behauptet doch die GEMA, dass jeder Besucher eines Marktes wie ein Konzertbesucher gerechnet wird, egal, ob Lautsprecher benutzt werden oder in einem Eckle vom Markt einer Gitearre spielt. Und dann noch das beste: Wenn ein einziges geschütztes Werk gespielt wurde, ist die ganze Marktveranstaltung GEMA-pflichtig: Gerechnet nach Besucherzahl und Eintritt. Wer weiß, ob das wirklich stimmt und ob das so sein darf? Bitte senden an Bernhard Deutsch, Im Weiler 3, 74523 Schwäbisch Hall

  2. OS-T sagt:

    Die Gema hat in diesem Fall die Funktion einer Klette. Sie ist nur sehr schwer abzuschütteln. Die Stadt Maulbronn ist gut beraten, wenn sie alle Rechtsmittel in Anspruch nimmt. Es geht um Mehr als nur um eine zweifelhafte Gebühr.

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