Leserbrief : Wenn`s einem stinkt, darf man das auch sagen!

Erinnern sie sich noch an den Leserbrief „Ohnmächtig in Stinklingen“, in dem die Geruchsbelästigung einer Tiernahrungsfirma im Rinklinger Tal angeprangert wurde?
Nun, Helmut Deuerer machte seine Drohung wahr und verklagte die Leserbriefschreiberin vor dem Landgericht Karlsruhe auf Schadensersatz in Höhe von 42.625 €.
Herr Deuerer hat diesen Prozess verloren. Jetzt muss auch er einsehen, dass es in Deutschland ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt, von dem man auch Gebrauch machen soll oder gar muss, wenn`s einem stinkt.
Hätte Herr Deuerer die nun zu zahlenden Anwalts- und Gerichtskosten besser in die Geruchsbekämpfung seiner Firma investiert. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wäre dadurch sicherlich mehr geholfen.

Dieser Leserbrief wurde an die BNN gesandt, aber nicht abgedruckt!

Markus Vinçon
Ortelsburger Straße 9
Bretten

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11 Antworten zu Leserbrief : Wenn`s einem stinkt, darf man das auch sagen!

  1. mel.-my. sagt:

    Den Leserbrief nicht zu drucken, bleibt selbstverständlich der Zeitung vorbehalten!

  2. Chr./Leh. sagt:

    Es stinkt nach wie vor.

  3. l-rd sagt:

    Der üble Geruch in Rinklingen verbreitet sich wie eh und je.

  4. ch.u. sagt:

    Das Riesenproblem = der Gestank besteht leider weiter. Daran kann der gewonnene Gerichtsprozeß nichts ändern. Er hat dem Verursacher seine Grenzen aufgezeigt, daß die von dem Geruch belästigten Menschen dies auch öffentlich sagen können. Tatsachen und Wahrheiten auszusprechen, kann heutzutage nicht mit einer Schadensersatzklage aus der Welt geschafft werden, Herr Deuerer.

  5. mm sagt:

    Inzwischen hat die Firma Deuerer den zweiten Prozess in Sachen Meinungsfreiheit verloren. Gegenstand war u.a. dieser Leserbrief. Gut, dass weder der eine noch der andere Metzger, den Menschen nach Belieben einen Maulkorb umhängen dürfen !

  6. T/U sagt:

    Das in Rede stehende Unternehmen verbreitet „Geschmack“, und das beabsichtigte Vorhaben mit dem Rüdtwald zwischen der Stadt Bretten und dem Unternehmen hat ein „Geschmäckle“. Jedermann weiß, was das bedeutet.

  7. E/A sagt:

    Wer will wem und warum 22 ha vom wertvollen städtischen Rüdtwald verkaufen? Vor langer Zeit wurde das offeriert. Eine Offerte zwischen nur zwei Beteiligten. Warum aber dient sich heute die Mehrheit des Gemeinderates in dieser Art und Weise an? Sie will sich anheischig machen, d.h. sich beim größten „Gewerbe“-Steuerzahler weit und breit einschmeicheln. Und letztlich würde der Verkauf auch noch ein paar so dringend benötigte Euros in die Kasse spülen. Es soll doch alles nur zum Wohle der Stadt Bretten geschehen.

  8. K-DV sagt:

    Früher mußten die Leibeigenen ihren Herren dienen. Und heute : Wer sind die Leibeigenen, die nichts merken, und wer sind die Herren, die was merken?

  9. ak sagt:

    Der obige Bericht entlarvt den größten Steuerzahler weit und breit. Das Gericht hat ihn durchschaut. Hochmut kommt vor dem Fall.
    22 ha vom wertvollen Rüdtwald – durch mehrheitlichen Beschluß des Gemeinderates – für einem derartigen Unternehmer abholzen zu lassen, ist ein Skandal für die ganze Stadt. Eine tatsächliche Abholzung kann sich zum öffentlichen Skandal auswachsen. Sie wäre auch nichts anderes als das.

  10. P.K. sagt:

    Die Bürger von Rinklingen sind seit Monaten einer permanenten Geruchsbelästigung ausgesetzt. Davon haben OB Metzger und die Gemeinderatsfraktionen Kenntnis. Aber sie haben nicht den Mut, öffentlich und effektiv gegen den Verursacher der Geruchsbelästigung vorzugehen. Im Gegenteil! Man erfüllt dem, der seine Mitbürger belästigt, auch noch untertänigst seinen Wunsch nach Rodung von 22 ha vom kostbaren Rüdtwald!
    Und dies auch noch gegen den Willen der Bürger von denen sie gewählt wurden!

  11. L.-Ka sagt:

    Darf in unserem Land ein Bürger nicht mehr sagen, von wem er belästigt wird, wie hier durch eine Tiernahrungsfirma im Rinklinger Tal ?
    Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eine der wichtigsten Säulen unserer Demokratie. Wer sie unter Androhung von „Schadensersatz“ unterdrücken will, der fügt der Gesellschaft großen Schaden zu. Das Landgericht Karlsruhe hat dies deshalb mit seinem Urteil deutlich zum Ausdruck gebracht. Sonst wäre letztendlich das „Schadensersatzgeld“ vielleicht noch in irgendwelche Parteikassen geflossen – deklariert als großzügige Spende?

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