Lutz/Neubert will bauen

Möbelhändler setzt trotz Einschränkungen durch das Regierungspräsidium auf Pforzheim
PFORZHEIM. Die österreichisch-deutsche Möbelkette Lutz/Neubert wird einen Bauantrag für eine große Niederlassung in Pforzheims Norden stellen. Allerdings verzichtet das Unternehmen auf den Bau zweier Mitnahme-Märkte.

„Das Haupthaus werden sie bauen, mit allen Einschränkungen, die das Regierungspräsidium Karlsruhe auferlegt hat“, bestätigte die Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) gestern Nachmittag auf Nachfrage entsprechende Informationen der „Pforzheimer Zeitung“.

Knackpunkt Randsortiment
Wie berichtet, wollte Lutz/Neubert am geplanten Standort nahe der A 8-Anschlussstelle Pforzheim Nord ein Möbelhaus und zwei Möbelmitnahmemärkte mit insgesamt 40000 Quadratmetern Verkaufsfläche errichten. 31 000 Quadratmeter davon waren für das Kerngeschäft reserviert, also für Möbel und Teppiche, 9000 Quadratmeter für das, was Experten ein Randsortiment nennen und was die ortsansässigen Händler fürchten wie der Teufel das Weihwasser: Weingläser, Besteck, Teller, Geschenkartikel, Töpfe, Pfannen, Lampen oder auch Heimtextilien.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe teilte nach Rücksprache mit dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium diese Befürchtungen und beschränkte im Juli 2006 das Randsortiment (außer Lampen und Leuchten) auf 800 Quadratmeter. Obwohl sich die Anzeichen zuletzt immer weiter verdichtet hatten, ließ sich Lutz/Neubert bis zur abgelaufenen Woche Zeit mit einer Entscheidung, ob das Unternehmen auch unter diesen Umständen seine Pläne für Pforzheim vorantreiben will. Nun ist klar: Es will.

Ämter arbeiten mit Hochdruck
„Das Vorhaben wird in den Fachabteilungen des Rathauses mit Hochdruck vorangetrieben“, sagte Oberbürgermeisterin Christel Augenstein gestern. Die genauen Pläne werde Lutz/Neubert-Geschäftsführer Rudolf Christa der Öffentlichkeit vorstellen, wenn er das Baugesuch einreiche. Zuvor gelte es noch, einzelne Details zu klären. Der Zeitplan sehe vor, das Bauvorhaben noch vor Weihnachten öffentlich auslegen zu können – ein zwingend notwendiger Verfahrensschritt.

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