Fahrverbot für Lkw nur nachts

Bretten (BNN). Das Fahrverbot für den Lkw-Durchgangsverkehr auf der Bundesstraße 35 bleibt auf die Nachtstunden beschränkt. Ein ganztägiges Fahrverbot auf der B 35/B 10 für Brummis auf der Durchfahrt schließt der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) aus. Rech antwortete auf ein entsprechendes Schreiben der Brettener Landtagsabgeordneten Ute Vogt (SPD).

Zuvor hatten sich etliche Brettener bei Vogt über einen deutlich spürbaren Anstieg der Brummis auf der Bundesstraße 35 und den damit verbundenen Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe beklagt. Dies veranlasste die Sozialdemokratin, die Initiative zu ergreifen. Vogt bat Innenminister Rech zu prüfen, ob ein Durchfahrtsverbot für Lkw auf der B 35/B 10, die die Mautpflicht auf der Autobahn umgehen wollen, auch auf die Tagesstunden ausgeweitet werden kann.
In seiner Antwort verweist Rech darauf, dass der Mautausweichverkehr überproportional stark in der Nachtzeit stattfinde. „Im Jahresvergleich 2005/2004 hat der Lkw-Verkehr auf der Strecke zwischen Schwieberdingen und Bretten um etwa 22 Prozent in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr und um etwa 150 Prozent in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr von etwa 200 auf rund 500 Lkw zugenommen“, schreibt Rech.

Der Anteil des Schwerverkehrs am Gesamtverkehr liege am Tag bei etwa einem Fünftel, in der Nacht bei rund einem Drittel. Daher habe man sich für ein Verbot des Durchgangsverkehrs in der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr entschieden.
Nach Rechs Meinung würde ein ganztägiges Fahrverbot bei tagsüber häufiger auftretenden problematischen Verkehrsverhältnissen auf der Autobahn – etwa bei Unfällen – ein Ausweichen auf das Bundesstraßennetz unmöglich machen. „Eine so weitgehende Beschränkung ist jedoch nicht beabsichtigt“, so Rech.

Das nächtliche Durchfahrtsverbot erscheine nach einer Abwägung der Interessen als ausgewogener Eingriff, der dem Schutz der an den zu sperrenden Strecken wohnenden Bevölkerung diene. Die Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot für den Anlieger-, Erschließungs- und Regionalverkehr hielten die Auswirkungen für den Wirtschaftsverkehr in vertretbaren Grenzen.
„Offensichtlich fehlt es der Landesregierung am politischen Willen, über das Nachtfahrverbot hinausgehende Maßnahmen zu beschließen“, kommentiert Vogt die Stellungnahme aus dem Innenministerium. Das Argument, ein ganztägiges Fahrverbot mache bei problematischen Verkehrsverhältnissen auf der Autobahn ein Ausweichen auf das Bundesstraßennetz unmöglich, kann für die Anwohner keine befriedigende Antwort sein, meint Vogt weiter.

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2 Antworten zu Fahrverbot für Lkw nur nachts

  1. H.U. sagt:

    Und wann werden denn wenigstens auf der Bundesstrasse die Schilder zum Nachtfahrverbot aufgestellt? Wie lange möchte sich OB Metzger dagegen noch wehren.

    Am Telefon sagte mir Metzger – und so stand es auch im Amtsblatt – dass der Nachtverkehr ja kaum zugenommen hat. Wie passt das zu der Statsitik einer 150 prozentigen Zunahme?

    In Bretten passt nichts, absolut nichts. Und die Entscheidung aus Stuttgart war für jeden mit halbwegs vorhandenem Realitätssinn klar.

  2. Lud. sagt:

    „Das Argument, ein ganztägiges Fahrverbot mache bei problematischen Verkehrsverhältnissen auf der Autobahn ein Ausweichen auf das Bundesstraßennetz unmöglich, kann für die Anwohner keine befriedigende Antwort sein, meint Vogt weiter.“

    Vollkommen richtig. Das hat man nun von der Autobahn Pforzheim Nord. Die Geister, die man lauthals gerufen hat, wird man nie wieder los. Und die Leidtragenden sind wie immer diejenigen, welche den vermeidbaren Dreck und Lärm tagsüber aushalten müssen.

    Herr Rech wohnt natürlich nicht in einer so belasteten Straße. Ein gewisses Maß an Verständnis bringt er zweifellos mit dem Nachtfahrverbot zum Ausdruck. Die Betroffenen werden es ihm zu danken wissen.

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