Caspary: FFH-Richtlinien nicht so eng auslegen

Kreis Karlsruhe (BNN). Der Europaabgeordnete Daniel Caspary (CDU) hat die Landratsämter jetzt aufgefordert, die Kriterien der Flora-Fauna-Richtlinie (FFH) nicht strenger als in anderen europäischen Staaten auszulegen und die vorhandenen Spielräume zu nutzen.
„Wir sollten die FFH-Richtlinie künftig so weit wie möglich auslegen – und nicht so streng wie es gelegentlich für nötig erscheint“, erklärte Caspary. In einem Brief hatte Kommissionspräsident Barroso laut Caspary zuvor darauf hingewiesen, dass die aktive Beziehung zwischen Mensch und Natur eine Abwägung beider Interessen bedeute: „Die Meldung eines Gebietes bedeutet nicht, dass Wirtschaftsaktivitäten stoppen müssen“, schreibt Barroso. Sogar große Entwicklungsprojekte könnten durchgeführt werden, wenn es keine Alternativen gebe, ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ besteht und Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, so der Kommissionspräsident.
Caspary weist jetzt darauf hin, dass die Richtlinie wichtig sei, um die Natur in der Region effektiv zu schützen, dass die berechtigten Interessen der Menschen und der Unternehmen jedoch immer im Hinterkopf behalten werden sollten.

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5 Antworten zu Caspary: FFH-Richtlinien nicht so eng auslegen

  1. b.z. sagt:

    Für die Befürworter der zweiten Rheinbrücke quer durch Naturschutzgebiet gilt doch folgendes. Den Naturschutz auf hohem Niveau erhalten (bloß hier nicht), zugleich aber den Bau der zweiten Rheinbrücke einfacher realisieren. Solange die Natur wirtschaftlichen Interessen nicht im Wege steht, kann man sie auch schützen.

  2. ghg sagt:

    Zweite Rheinbrücke in Karlsruhe quer durch Naturschutzgebiet

    Es scheint so zu sein, dass von Herrn Caspary der Boden bereitet werden soll für den Planungsbeginn dieses von seinen Karlsruher CDU-Kollegen gewollten Mammut – Strassenbauprojekts. Nur unter diesem Aspekt kann man seinen Beitrag sehr gut verstehen.

  3. gho sagt:

    Obwohl Herr Caspary wissen müsste, dass in der Bundesrepublik täglich ein Quadratkilometer Naturfläche unwiederbringlich verloren geht, macht er sich für weitere Naturzerstörung stark. Statt Raubbau an der Natur – mit allen negativen Folgen für unsere Gesellschaft – spricht er wohltönend von „berechtigten Interessen der Menschen und der Unternehmen“ .
    Nach seiner Philisophie ist Natur dann nicht mehr schützenswert, wenn Kommunen Profit aus der Umwandlung von Naturflächen in Wohn- oder Gewerbegebiete ziehen wollen. Welchen Sinn macht dann noch Gebietsschutz, wenn dieser bei „Bedarf“ mit einem Federstrich von (Kommunal-)politikern ausgehebelt werden kann?

  4. ghg sagt:

    „Sogar große Entwicklungsprojekte könnten durchgeführt werden, wenn es keine Alternativen gebe, ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ besteht und Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, so der Kommissionspräsident.

    1.Was ist ein überwiegendes öffentliches Interesse, und wer setzt das fest? 2.“Wenn es keine Alternativen gebe“, wenn man sich nicht kümmert, dann findet man auch keine. 3.Ausgleichsmassnahmen können stets gefunden werden. Also können wir FFH Richtlinien und FFH Gebiete getrost zu Grabe tragen. Danke an Herrn Caspary für den aufschlussreichen Beitrag. Er ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist.

  5. mm sagt:

    Sehr geehrter Herr Caspary, wenn wir die FFH Richtlinien in Ihrem Sinne auslegen, dann können wir uns die weitere Ausweisung von FFH Gebieten sparen. Es wird für jeden Bürgermeister ein leichtes sein, ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ für eine x-beliebige Gewerbeansiedlung nachzuweisen, wenn sie auch nur einen Arbeitsplatz schafft. Natur schützen, wenn sie den Interessen der Unternehmen nicht entgegensteht, das ist Ihr Credo und das Ende des Naturschutzes in Deutschland.

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