Zonenverbot für „Diesel-Stinker“

Luftreinhalteplan gegen Feinstaub soll schon 2007 greifen: Untere Verkehrsbehörde in Mühlacker erhält mehr Kompetenzen
MÜHLACKER/KARLSRUHE. Bereits im nächsten Jahr soll die Verwaltung in Mühlacker im Kampf gegen hohe Feinstaub-Belastungen Fahrverbote verhängen dürfen. Das Recht will der Regierungspräsident der Stadt einräumen.

„Wir halten streng an unserem Zeitplan fest“, meinte gestern Konrad Weber, der Pressechef des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Danach soll bis zum 1. Juli 2007 der Aktionsplan zur Luftreinhaltung für Mühlacker als Verordnung in Kraft gesetzt sein. Auf dieser Basis hätte die Kommune als untere Verkehrsbehörde das Recht, bei erneutem Überschreiten der Grenzwerte der Europäischen Union in einer innerörtlichen Umweltzone Fahrverbote für stark belastende Schadstoff-Klassen zu verhängen. Der im Rathaus für die Luftreinhaltung zuständige Ordnungsamtsleiter Peter Laible erwartet in den nächsten Wochen einen Entwurf als Maßnahmenkatalog aus Karlsruhe, der im Gemeinderat erörtert werden soll. Das Umweltministerium in Stuttgart stellte gestern fest, in Mühlacker seien bereits in diesem Jahr an 36 Tagen die Grenzwerte von 50 Mikrogramm an Feinstaub je Kubikmeter Luft überschritten worden. Dies dürfe nach den Vorgaben der Europäischen Union aber nur an 35 Tagen geschehen. Ein Sprecher des Ministeriums sagte für die betroffenen Städte wie Mühlacker voraus, in diesem Spätherbst würden die Messwerte für Feinstaub vermutlich an weiteren Tagen über die EU-Grenzwerte hinaus ansteigen. Die ausgeprägte Inversions-Wetterlage habe im Frühjahr mit dem über Wochen fehlenden Luftaustausch die hohen Feinstaub-Werte begünstigt. Von Medizinern wird der Feinstaub als sehr gefährlich eingestuft, weil die sehr feinen Partikel von Nase und Schleimhäuten nicht aus der Atemluft herausgefiltert werden könnten.

Umweltzone in der Kernstadt
Nach den Worten von RP-Pressechef Weber in Karlsruhe hat der Abstimmungsprozess mit der Großen Kreisstadt begonnen. Im Luftreinhalteplan für Mühlacker soll die geplante Umweltzone den Bereich zwischen dem Kreisverkehr an der Ötisheimer Straße und der V 7 sowie der Einmündung der Osttangente in die B 10 an den Waldäckern umfassen. Sogar die B 10 wäre dann auf dem Abschnitt der Ortsdurchfahrt vom Mühlehof bis zur Osttangente für ältere Diesel-Fahrzeuge mit einem hohen Partikel-Ausstoß (Schadstoff-Gruppen eins und zwei) sowie Fahrzeuge mit Benzinmotoren ohne geregelten Katalysator gesperrt.

Das geht aus dem bereits vereinbarten Regelungen des Plankonzeptes hervor. „Wir können in Mühlacker auf dem bereits in Kraft getretenen Aktionsplan zur Luftreinhaltung aufbauen“, sagte Weber zur PZ. Ordnungsamtsleiter Peter Laible äußerte Skepsis, ob der enge Zeitplan bis zum 1. Juli 2007 umzusetzen sei. So müssten die neuen Verkehrsschilder für die Sperrung der Umweltzone vom Mühlehof bis zum Bahnhof entworfen und rechtsverbindlich festgeschrieben werden. Außerdem sei noch nicht über die Plakette zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten entschieden. Die Polizei soll die Regelungen im Stadtgebiet kontrollieren.

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