Gemeinderat genehmigt Bebauungsplan Rüdtwald ohne Kenntnis der Waldumwandlungserklärung

In der Sitzung vom 31.7.2006 wurde dem Bebauungsplan Rüdtwald mit lediglich fünf Gegenstimmen vom Gemeinderat in Bretten die abschließende Zustimmung erteilt. Über diesen wichtigen Tagesordnungspunkt wollten einige Gemeinderäte noch nicht einmal mehr beraten :

  • SPD-Fraktionssprechers Werner Hellebrand : „Der Worte sind genug gewechselt, lasst uns endlich Taten sehen“
  • CDU-Sprecher Michael Nöltner : „Wir haben lange genug diskutiert.“

Bemerkenswert ist dies, da durch die kürzlich erlassene Waldumwandlungserklärung der Körperschaftsforstdirektion Freiburg eine wesentlich geänderte Situation entstanden ist. Die Auflagen und Bedingungen für einen Eingriff in den Rüdtwald sind derart restriktiv und mit hohen Kosten (entsprechend der Wertigkeit des Rüdtwaldes) verbunden, dass, wie dies der Sprecher der Grünen formulierte :
Noch nie wurden Gewerbeflächen in Bretten zu einem solch hohen Preis – erschließungsökonomisch, ökologisch und politisch – erkauft.

Die Räte störten sich bis auf eine Ausnahme auch nicht daran, dass die erwähnte Waldumwandlungserklärung nicht Teil der Sitzungsunterlagen war, sie kannten also diese für eine Entscheidung wesentlichen Fakten überhaupt nicht !

Im Amtsblatt der Stadt Bretten wurde erst 4 Tage (27.7.2006) vor der Sitzung eine verkürzte Form dieser Umwandlungserklärung abgedruckt, obwohl die Körperschaftsforstdirektion diese bereits am 31.5.2006 erlassen hatte und am 29.6.2005 nochmals gefordert hatte :

„Das Verfahren war und ist von erheblichem öffentlichen Interesse, so dass der Bürger auch ein Anrecht darauf hat, über gefallenen Entscheidungen informiert zu werden. Wir haben daher auch veranlaßt, dass die wesentlichen Inhalte unserer Entscheidung im Amtsblatt der Stadt Bretten veröffentlicht werden.“

Dies gilt in Bretten offensichtlich nicht für Gemeinderäte, sie möchten nicht informiert werden, siehe dazu die oben abgedruckten Bemerkungen und die Tatsache, dass ein Antrag auf Vertagung wegen Unvollständigkeit der Unterlagen abgelehnt wurde.(siehe dazu Presseartikel BNN vom 2.8.2006). Die Verweigerungshaltung gegenüber der Realität und neuen Fakten zeigte bei einigen Räten geradezu infantile Züge : Augen zu und durch war die Devise des Abends.

Es stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung:
Darf der Gemeinderat Unterlagen, die wesentliche Fakten für eine Entscheidung beeinhalten, bewußt und vorsätzlich ignorieren?

Diese Frage wird sicherlich noch eine rechtliche Untersuchung nach sich ziehen müssen.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Doku-Rüdtwald, Rüdtwald abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Gemeinderat genehmigt Bebauungsplan Rüdtwald ohne Kenntnis der Waldumwandlungserklärung

  1. Klus./Rait. sagt:

    Vielleicht war es vielen damals zu warm? 🙁

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert