Stadt muss Prozesskosten für Stadträtin zahlen

Verwaltungsgericht: Die Klage der grünen Politikerin aus Baden-Baden war nicht mutwilligKarlsruhe/Baden-Baden (sk). In einem Rechtsstreit um die Beteiligung am Festspielhaus Baden-Baden muss die Stadt die Prozesskosten für eine Grünen-Stadträtin zahlen. Die Politikerin Almut Dinkelaker hatte wegen eines Verstoßes gegen das Informationsrecht geklagt. Auch wenn sie damit unterlegen war, sei die Klage „nicht mutwillig“ gewesen, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe.Die Klägerin hatte im August 1998 an Gemeinderatsbeschlüssen mitgewirkt, bei denen es darum ging, die Gesellschaftsanteile am Festspielhaus zu übernehmen. Die Stadträtin meinte danach, sie sei bei der Beschlussfassung nicht hinreichend darüber informiert gewesen, welche Haftungsansprüche damit auf die Stadt zukommen. Deshalb klagte sie gegen die damalige Oberbürgermeisterin Sigrun Lang (parteilos).Die Klage war von mehreren Gerichten mangels Wiederholungsgefahr abgewiesen worden, da die Anteile am Festspielhaus mittlerweile an die später gegründete private Stiftung Festspielhaus Baden-Baden übertragen worden waren. Die Grünen-Politikerin wollte dennoch von der Stadt die Prozesskosten in Höhe von rund 4 500 Euro erstattet bekommen. Dies Stadt wollte nur die Hälfte zahlen, weil sie die Fortführung des Prozesses für „mutwillig“ gehalten hatte. Das Verwaltungsgericht entschied nun, die Stadt sei grundsätzlich verpflichtet, ihren Stadträten die Kosten zu erstatten, die entstehen, wenn um die Reichweite ihrer organschaftlichen Rechte vor einem Verwaltungsgericht gestritten wird. Dass die Klage wegen mangelnder Wiederholungsgefahr erfolglos war, schließe eine Kostenerstattung nicht grundsätzlich aus. Es sei auch „nicht rücksichtslos“ gegenüber der Stadt gewesen, dass die Klägerin in Revision gegangen sei.Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg binnen eines Monats die Zulassung der Berufung beantragen (Az.: 7 K 167/05 – Urteil vom 10.04.2006).

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Eine Antwort zu Stadt muss Prozesskosten für Stadträtin zahlen

  1. E/A sagt:

    Sehr geehrte Mitglieder des Brettener Gemeinderates,
    Sie sehen, auch Sie haben nicht nur Pflichten zur Beschlussfassung von Beschlussvorlagen ihrer Verwaltung. Sie haben davor auch das Recht auf umfassende Information durch die Verwaltung. Sie müssen ja nicht schon im Vorfeld von Informationsbeschaffung an eine Klage wegen eines Verstosses gegen das Informationsrecht denken.

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