Das Nachtfahrverbot für Lastwagen lässt viele Lücken

Erwartungen der lärmgeplagten B 293-Anwohner werden kaum erfüllt / Polizeikontrolle am Jöhlinger Buckel

Von unserem Redaktionsmitglied Dietrich HendelPfinztal/Walzbachtal. Piep, piep, piep. Der Ton wird heller und schneller. „48“, sagt der Polizeibeamte, der mit der Laser-Pistole die Geschwindigkeit des Wagens auf der B 293 in Berghausen in Richtung Jöhlingen misst. Sein Kollege, in reflektierender Sicherheitsweste, schwenkt die rote Kelle. Der entgegen kommende Pkw fährt rechts ran. Der ist zu schnell an diesem Abend, kurz vor 23 Uhr. Denn zwischen 22 und 6 Uhr gilt dort Tempo 30. Ob die Autofahrer sich danach richten, kontrollieren Ordnungshüter vom Polizeirevier Durlach.

Schon kommt der nächste. „29“, lautet die lapidare Feststellung des Beamten, der mit dem Messgerät aus dem Polizeibus die Geschwindigkeit des nahenden Autos prüft. Dessen Fahrer beschleunigt, als er die beiden silber-grünen Fahrzeuge passiert – und schon ist es passiert: Ein greller Blitz zuckt aus dem Kasten am Straßenrand. Pech gehabt. Der ist ab 22 Uhr ebenfalls auf Tempo 30 eingestellt.150 Fahrzeuge haben die Polizisten innerhalb von drei Stunden kontrolliert, nur drei waren schneller als 50, berichtet Polizeihauptkommissar Martin Rickersfeld. Kein repräsentatives Ergebnis, denn zum einen ist Ferienzeit, zum anderen sind die Polizei-Fahrzeuge trotz der Dunkelheit gut zu erkennen.Dennoch, die Anwohner der Jöhlinger Straße in Berghausen stöhnen unter dem Verkehrslärm. „Die Personenwagen sind nicht das Problem, die Lastwagen sind es“, sagt Sandra Appel, schon von je her – 30 Jahre – Anwohnerin und seit einiger Zeit aktiv in einer Bürgerinitiative, die sich für Tempo 30 rund um die Uhr stark macht.Unterdessen zwei, drei Kilometer weiter in Richtung Jöhlingen, am „Buckel“: Dort hat die Polizei eine Anhaltestelle eingerichtet, an der Lastwagen über zwölf Tonnen kontrolliert werden sollen. „Das ganze Programm“, sagt Polizeihauptmeister Anton Gentischer von der Kontrollgruppe Schwerverkehr der Karlsruher Verkehrspolizei. „Fahrtziel, Herkunft, Lenkzeiten, Fahrzeugzustand und so weiter.“Das Unternehmen steht an diesem Abend unter keinem guten Stern.

Die neun Beamten können wenig ausrichten. Zum einen, weil der Lichtmast nach kurzer Zeit seinen Dienst versagt, der den zweispurigen Straßenabschnitt am Jöhlinger Buckel ausleuchten soll. Zum anderen, weil wegen eines schweren Unfalls auf der Autobahn bei Pforzheim noch immer umgeleitet wird – damit entfällt ein wesentlicher Ansatz für die Kontrolle. So wird das Unternehmen vor Mitternacht abgebrochen.Ansatz sollte das seit Sommer geltende Durchfahrtsverbot für den Lkw-Verkehr über zwölf Tonnen auf der B 293 sein, begrenzt auf den Zeitraum 22 bis 6 Uhr, erläutert Rickersfeld. „Diese Regelung bedeutet allerdings kein umfassendes Nachtfahrverbot für Lkw“, sagt der Polizeibeamte. Vielmehr gebe es viele Ausnahmen: Lkw bis zwölf Tonnen fallen raus, ebenso Omnibusse, Anliegerverkehr, Erschließungsverkehr und gewerblicher Güternahverkehr. Damit ist nach den Erkenntnissen der Polizei ein großer Teil der Lastwagen nachts rechtmäßig auf der B 293 unterwegs.Während die ersten drei Ausnahmen leicht nachvollziehbar sind, wird es bei den beiden anderen schwieriger: „Erschließungsverkehr sind nach der gesetzlichen Definition Fahrten, die Ziel oder Ausgang in einem Korridor von 20 Kilometern um die gesperrte Straße haben“, erklärt Rickersfeld. Gewerblicher Güternahverkehr habe einen noch größeren Umkreis: 75 Kilometer um den ersten Beladeort. Werde ein Lkw in Stuttgart geladen, dürfe er die B 293 in Berghausen befahren.„Diese nächtliche Sperrung ist nicht das, was die Anwohner zu ihrem Schutz erwarten“, so Rickersfeld. Nach den Erfahrungen der Polizei seien die Gemeinden kaum vom Mautausweichverkehr belastet, sie litten vielmehr generell unter dem wachsenden Lkw-Verkehr. Da sei der Gesetzgeber gefordert. Gleichwohl werde die Polizei nach ihren Möglichkeiten weiter nachts den Verkehr überwachen.

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