Lkw-Nachtfahrverbot auf Ausweichstrecken

STUTTGART (tais). Da sich seit der Einführung der Autobahnmaut für Lastwagen der Schwerlastverkehr auf umliegende Straßen verlagert hat, ist jetzt auf Vorschlag der betroffenen Kommunen ein Nachtfahrverbot für Lastwagen über zwölf Tonnen Gesamtgewicht eingerichtet worden. Betroffen sind die Strecken B 10/ B 35 von Stuttgart-Zuffenhausen über Vaihingen/Enz, Bretten bis Bruchsal. Um den Mautausweichverkehr der zulaufenden Straßen ebenfalls zu vermeiden, hat das Verkehrsministerium weitere Fahrverbote verhängt: auf der B 3 zwischen der B 10 bei Karlsruhe-Durlach und der B 35 bei Bruchsal, auf der B 293 zwischen der B 10 in Pfinztal-Berghausen und Bretten, auf der B 294 zwischen der Anschlussstelle Pforzheim-Nord an der A 8 und Bretten, auf der B 10 zwischen der Anschlussstelle Pforzheim-Ost an der A 8 und Illingen. Möglich wurde dies durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist.

Im November 2005 hatte es bereits Gespräche zwischen dem Staatssekretär des Innenministeriums, Rudolf Köberle (CDU), den Regierungspräsidien und den Stadt- und Landkreisen gegeben. Dabei wurden Abhilfemöglichkeiten auf regionaler Ebene geprüft und einzelne Streckenabschnitte untersucht. Wie sich der Mautausweichverkehr durch die Nachtfahrverbote verändert, könne erst in etwa einem Jahr ermittelt werden, erklärte Staatssekretär Köberle.

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