Verwaltungsgericht ändert Fragestellung

Karlsruher Richter geben einen neuen Wortlaut für Bürgerentscheid in Gondelsheim vor
Gondelsheim (Josh). „Sind Sie gegen den Verkauf einer Teilfläche des gemeindeeigenen Turnplatzes für den Bau eines Pflegeheims?“ So heißt der veränderte Wortlaut auf dem Wahlzettel beim Gondelsheimer Bürgerentscheid am Sonntag, 16. Juli. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe nahm die Änderung der Formulierung vor. Dies teilte gestern das Gondelsheimer Bürgermeisteramt mit. Das Gericht hatte sich auf den Antrag eines Kritikers des Projekts auf dem Turnplatz mit dem Bürgerentscheid befasst. „Sind Sie für den Verkauf einer Teilfläche des gemeindeeigenen Turnplatzes für den Bau eines stationären Pflegeheims für Senioren?“ – so lautete die ursprüngliche Fragestellung (die BNN berichteten).
Laut Rathaus begründet das Gericht das Urteil damit, dass „die Befürworter eines Bürgerbegehrens mit ,Ja‘ stimmen müssen, … es hierfür nach Vorstellung des Gesetzgebers einer Mehrheit und eines Quorums (25 Prozent der Stimmberechtigten) und zumindest einer Ja-Stimme mehr bedarf, um den Beschluss des Gemeinderates aufzuheben. Hierin lag der Ansatzpunkt des Gerichts.“ Bürgermeister Markus Rupp nennt diese Situation paradox. Er halte diese Fragestellung für wenig transparent und wenig bürgerfreundlich. Aufklärung der Bürger über diese „erschwerte und irritierende Frage“ stehe nun im Vordergrund.

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