Nachtfahrverbot: Ob dann wirklich Ruhe herrscht?

Viele Ausnahmen und Schlupflöcher für Lastwagenfahrer / Bretten im Schnittpunkt von Ausweichstrecken
Von unserem Redaktionsmitglied Rudolf Baier
Bretten. Ein Nachfahrverbot für den Schwerverkehr auf den Bundesstraßen von und nach Bretten soll dazu beitragen, dass Lastwagenfahrer auf der Autobahn bleiben und nicht – wegen der Maut, wegen der Baustellen oder aus anderen Gründen – auf B 294, B 293 oder B 35 ausweichen. Eigentlich müssten die entsprechenden Schilder bereits aufgestellt sein, sollte die Polizei schon kontrollieren und Bußgelder verhängen. Doch bisher gibt es noch zu viele ungeklärte Fragen – bis hin zu den Standorten der Schilder.
Für Lastwagenfahrer, die im durch A 5, A 6, A 8 und A 81 gebildeten Viereck zwischen Karlsruhe und Stuttgart, Heilbronn und Heidelberg die Autobahn vermeiden wollen, führt fast automatisch der Weg über Bretten: Die B 35/B 10 als Achse parallel zur A 8, die Strecke B 294/B 35 als Abkürzung zwischen Pforzheim und Bruchsal, die Verbindung B 294/B 293 als Diagonale zwischen Heilbronn und Karlsruhe – und mittendrin der Verkehrsknotenpunkt Bretten. Dies hat man offenbar beim Regierungspräsidium erkannt und deshalb vorgesehen, den Durchgangsverkehr von Lastwagen nachts weitestgehend zu unterbinden.

Vorgesehen ist, dass sowohl in Pforzheim als auch in Bruchsal an der Ausfahrt große Tafeln darauf hinweisen, dass zwischen 22 und sechs Uhr die Über-Eck-Verbindung B 294/B 35 für Lastwagen über zwölf Tonnen verboten ist. Und auch für die teils kurvige und enge B 293 zwischen Bretten und Durlach soll das Nachtfahrverbot für Lastwagen gelten.
Nicht dagegen auf der B 293 zwischen Heilbronn und Bretten. Zwar sollen schon im Schwäbischen Hinweisschilder stehen, die auf das ab Bretten geltende Verbot aufmerksam machen. Wirklich nicht mehr weiterfahren dürften die Lastwagen dann aber erst in Höhe von Gölshausen. „Es ist ja wohl kaum zu erwarten, dass jemand an diesem Schild anhält und das Ende des Nachfahrverbots abwartet – oder gar, dass er umdreht und zurückfährt“, begründet Brettens Oberbürgermeister Paul Metzger seine Forderung, die komplette B 293 von Heilbronn her in das Nachtfahrverbot einzubeziehen. Die Verbotsschilder in Bretten seien schlicht wirkungslos, argumentiert der Oberbürgermeister.

Nicht nur, weil mancher Lastwagenchauffeur, der schon so weit gekommen ist, einfach weiterfahren werde, das vermutlich nicht all zu große Risiko einer Polizeikontrolle einkalkulierend. Sondern auch deshalb, weil es genug Möglichkeiten gibt, ganz legal das Nachtfahrverbot zu umgehen. Etwa, indem man kurz vor Bretten von der B 293 nach rechts in Richtung Büchig und weiter über Neibsheim und Gondelsheim zur B 35 fährt – ohne ein einziges Verbot übertreten zu haben. Oder indem man bereits in Flehingen die Bundestraße verlässt, Oberderdingen auf der neuen Entlastungsstraße umfährt und auf der L1103 mitten durch Bretten rollt, um am Alexanderplatz wieder auf die B35 zu kommen.

Wer gehofft hat, mit dem Nachtfahrverbot würden die Lastwagen verschwinden, wird ohnehin enttäuscht sein. Denn das Verbot gilt nur für den Durchgangsverkehr. Im Umkreis von 75 Kilometer um Be- oder Entladestellen dürfen die Lastwagen auch künftig nachts die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen benutzen. Keine Beschränkungen gibt es auch im Nahbereich von 20 Kilometern um den Standort des Fahrzeugs – genug Ausnahmen, damit auch künftig noch reges nächtliches Treiben auf den Straßen rund um Bretten herrscht.
Ohnehin löst ein Nachtfahrverbot nach Einschätzung des Brettener Oberbürgermeisters das Problem nicht wirklich. Er plädiert für eine Sperre rund um die Uhr, „damit sich die Staus, die wir tagsüber haben, nicht noch mehr verlängern.“ In einem Brief ans Innenministerium und Regierungspräsidium will Metzger seine Position darlegen. Und sich auch dafür bedanken, „dass die die Belastung von uns fern halten wollen. Nur sollte das etwas sachgerechter geschehen.“

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