Der Weg ist frei für den Bebauungsplan

Änderung des Flächennutzungsplans für Industriegebiet Gölshausen VI beschlossen:
Bretten. (ch) Die im nördlichen Teil des Rüdtwalds geplante Erweiterung des Industriegebiets Gölshausen hat eine weitere Hürde genommen. Einstimmig beschloss am Dienstagabend der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim, den Flächennutzungsplan (FNP) zu ändern. Nach den Worten von Oberbürgermeister Paul Metzger kann jetzt für das Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Bereits im Sommer vergangenen Jahres war der Regionalplan geändert und einschließlich der geänderten Naturparkgrenzen durch Veröffentlichung im Zentralblatt Baden-Württemberg genehmigt worden. Die mit der Änderung einhergehende Forstumwandlung soll voraussichtlich Anfang Juni abgeschlossen sein. Gegen den geplanten Eingriff in den Rüdtwald hatte es heftigen Widerstand gegeben. Allerdings stimmte der Brettener Gemeinderat dem Vorhaben mit großer Mehrheit, bei nur zwei Gegenstimmen, zu. „Ich habe viel dabei gelernt“, meinte der OB während der Ausschusssitzung. Für den krankheitsbedingt nicht anwesenden Gondelsheimer Rathauschef Markus Rupp stellte Vizebürgermeister Manfred Schleicher die Zustimmung des Gondelsheimer Gemeinderats fest. Zwei Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gaben zu Protokoll, dass sie zwar persönlich die FNP-Änderung ablehnten, sich aber trotzdem dem Votum der Stadt anschließen wollten.

Während der öffentlichen Auslegung des geänderten Plans im vergangenen November waren von privater Seite keine Bedenken oder Anregungen eingegangen. Diese kamen indes von fünf so genannten Trägern öffentlicher Belange. Aufgrund dessen wird unter anderem ein zwischen dem bestehenden Industriegebiet Gölshausen III und der geplanten Erweiterung Gölshausen VI liegender Waldstreifen als Grünfläche ausgewiesen. Auch der Waldrand entlang des bestehenden Industriegebiets soll erhalten bleiben, sozusagen als Sichtschutz in Richtung Oberderdingen. Die Gebäude sollen die Waldkulisse nicht überragen. Durch eine Änderung der Abgrenzung umfasst das Gebiet insgesamt 24,67 Hektar. Davon liegen 22,47 Hektar auf Brettener Gemarkung, die künftig zu 20,47 Hektar als gewerbliche Baufläche und zu zwei Hektar als Grünfläche genutzt werden sollen. Weitere 2,2 Hektar Landwirtschaftsflächen auf Gölshausener Markung sollen ebenfalls Gewerbefläche werden.

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