Das Genehmigungsverfahren Rüdtwald

Nachdem am 14.12.2004 der sogenannte Scoping-Termin zum Rüdtwald stattfand, wurden die beteiligten Genehmigungsbehörden nach dem abgebildeten Verfahrensplan (zum Vergrößern, bitte anklicken) weiter tätig, d.h. erst nach Abschluss der Prüfung durch die  Körperschafts-Forstdirektion, des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, sowie der Verwaltung des  Naturparks Stromberg- Heuchelberg sollte  deren Ergebnis vorgestellt werden. Danach könnte, bei positiver Entscheidung, ein Bebauungsplan durch die Stadtverwaltung Bretten aufgestellt werden. Dies wäre der übliche, vorgesehene Verfahrensgang gewesen.
Doch nicht in Bretten ! Schon zu diesem sehr frühen Zeitpunkt des Gesamtverfahrens, in dem noch keinerlei Aussagen über dessen Ausgang gemacht werden konnten, ließ die Stadt Bretten einen Bebauungsplan erarbeiten.

In der Vorlage zur Gemeinderats-Sitzung vom 25.01.2005 heißt es dazu :
Die Beauftragung zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch insoweit zwingend notwendig, um zur Beschleunigung der Verwirklichung des Projekts koordinierend auf die verschiedenen Verfahren verschiedener Planungsträger einwirken zu können

Im Klartext, der Antragsteller will „koordinierend“ auf die Genehmigungsbehörden einwirken, in dem er sie vor vollendete Tatsachen stellt. Der Zeitdruck ist dabei so gross, dass die Planungsleistungen für 104.030,08 Euro an ein Ingenieurbüro vergeben wurden.
Ist diese Vorgehensweise nichts anderes, als die versuchte Erpressung der am Verfahren beteiligten, nach dem Motto : wir haben jetzt bereits soviel investiert und sind in Vorleistungen getreten, ihr könnt das nicht mehr ablehnen ?

Wie dem auch sei, der Gemeinderat hat dies in seiner Sitzung am 25.1.2005 mit 4 Gegenstimmen ( 3 Grüne + 1 FWV ) und 2 Enthaltungen gebilligt. Enttäuschend aus Sicht der Initiative Rüdtwald ist hierbei das „Umfallen“ von 3 Mitgliedern der freien Wählervereinigung FWV, die immerhin zu den Unterstützern der Inintiative Rüdtwald gehören (gehörten?).

Dabei lag den Gemeinderäten noch nicht einmal das Protokoll des Scoping-Termins vom 14.12.2004 vor, d.h. es war den Gemeinderäten nicht bekannt, dass es sich bei der in den Unterlagen zur Gemeinderatssitzung beiliegenden Planskizze (siehe unten rechts) lediglich um einen der drei Suchräume handelt, die allerdings erst  im Zuge des Genehmigungsverfahrens auf ihre Eignung untersucht werden mussten.
Gebilligt wurde dabei ein rechtlich fragwürdiges Vorgehen, ein Vorgreifen auf das Ergebnis der Prüfungen, sowohl des Regionalverbandes, als auch der Körperschaftsdirektion Freiburg.

Ein solches Vorgehen beschädigt das Vertrauen der Bevölkerung in die am Verfahren beteiligten Behörden und muss auch noch von ihr mit einem hohen Einsatz von Steuergeldern bezahlt werden.

Anläßlich des Scoping-Termins stellte ein Beteiligter die Frage, was OB Metzger denn mit dem Bebauungsplan machen würde, sollte er keine Genehmigung für die Abholzung bekommen, dieser antwortete : Dann kommt er eben ins Archiv !

Nicht nachvollziebar ist bei diesem Genehmigungsverfahren aber auch die Haltung des Regionalverbandes. Dieser hatte bereits im Vorfeld, wie OB Metzger in einem Interview vom 4.3.2004 bemerkte : „Der Regionalverband, mit dem das abgestimmt ist, hat die Flächenausweisung, wie wir sie vorgesehen haben, nicht nur befürwortet, sondern selbst angeregt, einschließlich der Erweiterung in den Rüdtwald hinein“ die Inanspruchnahme des Rüdtwaldes sogar empfohlen !

In dem vom Regionalverband durchgeführten Verfahren wurden drei sogenannte „Suchräume“ auf ihre Eignung geprüft. Seltsam nur, dass der vorzeitig in Auftrag gegebene Bebauugsplan im Suchraum 1 liegt, woher kommt diese Festlegung, gab es bereits eine Entscheidung des Regionalverbandes und wenn ja, wieso wurde der Bevölkerung dann ein Genehmigungsverfahren vorgegaukelt ? Hinzu kommt noch die Tatsache, dass die drei Suchräume nicht dieselbe Größe aufweisen, Suchraum 3 wurde deutlich kleiner gewählt und ist schon deshalb keine Alternative. Der Verdacht liegt also nahe, dass es sich hier nicht um ein Genehmigungsverfahren handelte, sonder nur um den, auch noch schlecht geglückten Versuch, den Eindruck eines regulären Verfahrens zu erwecken und angebliche Alternativen zu prüfen.

Das Verfahren wurde seitens der Stadt Bretten mit Veröffentlichungen in der örtlichen Presse begleitet, die eindeutigen Propaganda-Charakter hatten, siehe dazu diesen Artikel.

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