Stadt verliert vor Gericht

Kein Zuschuss für VHS-Umzug
Bretten (BNN). Trotz sparsamen Vorgehens der Stadt können die Kosten für die Verlagerung der früher in der Hebelschule untergebrachten Volkshochschule nicht als Ausgaben des neu eingerichteten Ganztagsbetriebs bezu-schusst werden, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem gestern bekannt gegebenen Urteil und wies damit die Klage der Stadt gegen das Land ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OB Paul Metzger erklärte gegenüber den BNN, er lasse prüfen, ob die Stadt beim Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen soll. „Wir haben den Prozess verloren wegen einer Vorschrift, die ein Ministerialbeamter erlassen hat. Es ist offenkundig, dass hier nicht der Gesetzgeber entschieden hat, sondern die Ministerialbürokratie.“

Wie berichtet, hatte die Stadt Bretten 2002 beschlossen, die bis dahin im Neubau der Hebelschule untergebrachte VHS zu verlagern und die Räume für den Hauptschul-Ganztags-betrieb zu nutzen. Für die VHS kauften die Stadtwerke für rund 450 000 Euro neue Räume am Seedamm. Die Stadt beantragte einen Zuschuss nach dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) unter anderem auch für die Kosten der bereits 1996/ 1997 errichteten ehemaligen VHS-Räume. Das Oberschulamt lehnte dies ab, da für den Ganztagsbetrieb keine Immobilie erworben worden sei. Die Stadt blieb bei ihrer Auffassung, dass ihr Handeln dem – berücksichtungsfähigen -Erwerb einer Immobilie gleichzustellen sei.

Nach erfolglosem Widerspruch wandte sich die Stadt ans Verwaltungsgericht, dessen 9. Kammer die Klage nun abwies. Die Bereitstellung der VHS-Räume für den Ganztagsbetrieb sei keine Investitionsmaßnahme im Sinne des IZBB, sondern lediglich eine haushaltstechnische Umbuchung, heißt es in den Entscheidungsgründen. Das Gericht könne den Kreis der in dieser Verwaltungsvereinbarung genannten förderungsfähigen Investitionsmaßnahmen auch nicht im Wege der Auslegung erweitern. Es sei auch nicht willkürlich, dass für die Maßnahme der Stadt kein Zuschuss gewährt werde. Denn für die Einrichtung des Ganztagsbetriebs seien – anders als beim Erwerb einer Immobilie – unmittelbar keine Kosten entstanden. Erst die Unterbringung der verlagerten VHS habe Kosten verursacht. Diese seien aber nicht förderungsfähig.
Eine Bestrafung „sparsamen“ Handelns liege darin nicht, so die Richter. Denn der Gemeinderat habe die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs beschlossen, als klar gewesen sei, dass keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Ein Nachteil sei es aber, dass Bretten frühzeitig auf den Bedarf an Ganztagsschulen reagiert habe und deshalb nun nicht in den Ge-nuss der Fördermittel komme. Eine rechtliche Verpflichtung, Maßnahmen nachträglich zu subventionieren, gebe es jedoch nicht. Das gelte selbst dann, wenn diese Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und sparsam gewesen seien.

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2 Antworten zu Stadt verliert vor Gericht

  1. Gastkommentar sagt:

    OB Paul Metzger erklärte gegenüber den BNN:“ Wir haben den Prozess verloren wegen einer Vorschrift, die ein Ministerialbeamter erlassen hat. Es ist offenkundig, dass hier nicht der Gesetzgeber entschieden hat, sondern die Ministerialbürokratie.“

    Ein Ministerialbeamter soll eine Vorschrift erlassen haben, wegen der „sein“ Prozess verloren wurde. Warum benennt Herr Metzger den Ministerialbeamten und diese Vorschrift nicht, damit sich der Leser vom Inhalt dieser Vorschrift ein Bild machen kann, weil es ja nach seiner Aussage „offenkundig ist“.So bleibt es – wie so oft – bei einer Aussage, die nur Fragen offen läßt. Im übrigen kann ein Ministerialbeamter keine Vorschriften erlassen, er muß sie vollziehen.Denn er gehört zur exekutiven = zur vollziehenden Gewalt. Der Gesetzgeber – die Legislative – erläßt Gesetze und Vorschriften.

    In dem Rechtsstreit hat auch nicht der Gesetzgeber entschieden – das kann er überhaupt nicht – sondern die Jurisdiktion = die rechtsprechende Gewalt. Die Ministerialbürokratie hatte nach Vorschrift entschieden, und das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat diese Entscheidung für Recht erkannt.

    So gehen die Aussagen von Herrn Metzger wieder einmal ins Leere. Es ist eigentlich schade, wenn das Stadtoberhaupt der Großen Kreisstadt Bretten sich auf diese Art und Weise in den BNN hervortut.

  2. mm sagt:

    Vorschrift ist nun mal Vorschrift, das gilt für Bürger, wie für „Oberbürger“-meister. Dass sich Herr Metzger daran nicht mehr halten will, zeigt wie weit er sich inzwischen von der demokratischen Grundordnung entfernt hat.
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts sollte ihm zu denken geben. Aber da er ja kein Risiko eingeht, die Prozesskosten übernimmt doch der Steuerzahler, kann er weiter seinem neuen Hobby fröhnen, dem Kampf mit der Ministerialbürokratie.
    Als Beispiel für die Kosten die er uns damit aufbürdet :
    Streitwert bis 440.000 Euro, Gerichtskosten : 7968 Euro + Anwaltskosten.

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