Unwirksame Schufa-Klausel in Gasverträgen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern
09.02.2006
Die Verbraucherzentrale Bayern hatte bereits vorbereitet, den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchzusetzen. Doch jetzt lenkten die Stadtwerke Rosenheim ein: In einer Unterlassungserklärung haben sie sich verpflichtet, eine strittige Klausel in ihrem Gas-Flex-Vertrag nicht mehr zu verwenden. Danach sollten die Stadtwerke Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere einen Zahlungsverzug, an die SCHUFA übermitteln dürfen. Die Verbraucherschützer befürchteten, die Klausel könne als Druckmittel gegen Verbraucher dienen, die sich gegen die laufenden Gaspreiserhöhungen zur Wehr setzen. Markus Saller, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern freut sich, „ dass durch schnelles Han-deln eine solche nachteilige Vertragsgestaltung verhindert werden konnte“. Bei jedem Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung müssen die Stadtwerke Rosenheim eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro zahlen.

Zunächst hatten die Stadtwerke Rosenheim die Bedenken der Verbraucherzentrale zurückgewiesen. An eine derartige Verwendung der Klausel habe man nie gedacht. Die Verbraucherschützer sahen ihre Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Klausel dadurch nicht entkräftet. In der Unterlassungserklärung haben die Stadtwerke Rosenheim auch anerkannt, dass die bisher verwendete Widerrufsbelehrung unwirksam ist. „Sie war unklar formuliert und nicht deutlich hervorgehoben“, sagt Simone Oberholz von der Rosenheimer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Sie betont, dass Verbraucher, die den Gas-Flex-Vertrag bereits unterzeichnet haben, diesen auch jetzt noch widerrufen können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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