Stadt Bretten verklagt das Land

Bretten (ha). ,,Die Große Kreisstadt Bretten gegen das Land Baden-Württemberg“ heißt es am heutigen Donnerstagmorgen in einer mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Verhandelt wird über die Forderung der Stadt Bretten, das Land solle ihr 270 000 Euro Zuschuss für Klassenzimmer zahlen, die sie für den Ganztagsunterricht an der Hebel-schule bereitgestellt hat.
Bretten hat bei der Einführung des Ganztagsunterrichts zwar erhebliche Summen aus dem ,,Investitionsprogramm Zukunft und Betreuung“ bekommen, für das der Bund vier Milliarden Euro bereit gestellt hatte. Dabei hatte das Land aber nicht jene Räume berücksichtigt, die im Neubau hinter der Hebelschule ursprünglich für die Brettener Volkshochschule entstanden waren und ihr auch mehrere Jahre für ihre Kurse dienten, später aber für den Ganztagsbetrieb der Hauptschule umgenutzt wurden.
Für den Bau dieser Räume hat die Stadt Bretten seinerzeit keinerlei Schulbau-Fördermittel erhalten. Und auch den Umzug der Volkshochschule an den Seedamm bezahlte sie aus eigener Tasche. Die nun zu Schulräumen gewordenen VHS-Räume müssten nach Auffassung der Stadtverwaltung nun aber nachträglich in den Genuss der Förderung kommen. ,,Wenn wir noch ein Stück Stadtpark geopfert und dort einen Neubau für den Ganztagsbetrieb errichtet hätten, hätte das Land bei der Förderung keine Schwierigkeiten gemacht. So aber müssen wir vor Gericht ziehen“, erklärt Bürgermeister Willi Leonhardt. Immerhin habe die Stadt ja der Volkshochschule Räume in dem Hotelkomplex am Seedamm kaufen müssen. Da sei es doch nur gerecht, wenn das nachträglich den Bau an der Hebelschule mit 90 Prozent der Investitionskosten bezuschusse.

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Finanzen abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert