Hamburg (AP) Um eine Kolonie von Fledermäusen zu schützen, hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht vorbereitende Arbeiten zur Verlängerung der Airbus-Landebahn in der Hansestadt gestoppt. Mehrere Bäume dürfen zunächst nicht entfernt werden, wie es gestern in einer Mitteilung des Gerichts hieß. Der betroffene Baumbestand dient demnach streng geschützten Fledermäusen als Sommerquartier. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts gaben damit der Klage zweier Naturschutzverbände statt.
Die Zerstörung solcher Verstecke sei grundsätzlich nicht zulässig und könne nur unter engen Voraussetzungen gestattet werden. Es sei aber im ,,Planfeststellungsverfahren nicht hinreichend geklärt worden“, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
Hamburger Verwaltungsgerichte hatten schon mehrfach gegen die geplante Verlängerung entschieden, zuletzt im Jahr 2004. Airbus will seine Werkslandebahn um 589 Meter verlängern, damit auch die schwere Frachtversion des Riesenairbus A380 hier starten und landen kann.
Zuletzt hatte es einen Streit mit Grundstücksbesitzern gegeben, die erst nach langem Hin und Her ihre Liegenschaften für das Projekt verkauften. Jetzt kommt es erneut zu einer Verzögerung.
Unvermeidlich aber vorgeschrieben