Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt

TOP 3/ö :
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vom 17. Mai 2005

2 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Prüfung
(in Klammern wird auf die Randnummern der Prüfungsfeststellungen in den Abschnitten 3 ff. verwiesen)

  • 2.1 Örtliche Prüfung der Bauausgaben und Allgemeine PrüfungsfeststellungenDie derzeit noch praktizierte Visa-Kontrolle sollte zu Gunsten einer gezielten Maßnahmenprüfung eingeschränkt werden. (Rdnr. 1)
    Bauleistungen sind häufig wegen ,,besonderen Dringlichkeit“ freihändig vergeben worden. (Rdnr. 2) Die Stadt ist an wirtschaftlichen Unternehmen beteiligt, diese wurden noch nicht angewiesen, Bauaufträge unterhalb des EG-Schwellenwerts von 5 Mio. EUR nach den Bestimmungen der VOB/A auszuschreiben und zu vergeben. (Rdnr. 3)
  • 2.2 Einzelfeststellungen zu den geprüften BauausgabenNeubau Edith-Stein-Gymnasium
    Durch die Vergabe der Gewerke 1 bis 8 an einen Gesamtanbieter ist der Stadt ein finanzieller Nachteil entstanden. (Rdnr. 4)
    Der Auftragnehmer für die Projektsteuerung ist aufgrund überhöhter anrechenbarer Kosten überzahlt worden. (Rdnr. 5)
    Der Auftragnehmer für die Objekt- und Tragwerksplanung ,Geh- und Radweg“ ist aufgrund einer nicht vertragsgerechten Abrechnung überzahlt worden. (Rdnr. 6)
    Der Auftragnehmer für das Los ,,Geh- und Radweg“ ist aufgrund einer Doppelberechnung in dem Los ,,Außenanlagen“ überzahlt worden.
    (Rdnr. 7)
  • Neubau Straßenüberführung über den Saalbach ,,An der Schießmauer“ in Bretten-Rinklingen (schlüsselfertige Erstellung)
    Der Auftragnehmer ist durch die Nichtberücksichtigung eines gewährten Nachlasses bei der Abrechnung überzahlt worden.
    Der Stadt sind durch die Nichtberücksichtigung des Nebenangebots Nr. 1 bei der Abrechnung Mehrkosten entstanden, die zurückzufordern sind.
    (Rdnr. 9)
  • Erschließung Industriegebiet Gölshausen, IV. Bauabschnitt
    (Feldbrünnle / Unidek), Los 1 und Los 2
    In den Abrechnungsunterlagen fehlt, entgegen den Vertragsbedingungen (ZVB STBR), ein entsprechender Mengennachweis (Wiegescheine) für den durchgeführten umfangreichen Bodenaustausch. (Rdnr. 10)
    Der Auftragnehmer ist bei der Bodenlieferung durch eine Doppelvergütung überzahlt worden. (Rdnr. 11)
    Der Auftragnehmer ist bei der Abfuhr von Aushub durch einen Aufmaßfehler erheblich überzahlt worden.
    (Rdnr. 12)
  • Erschließung Gewerbe- und Industriegebiet Gölshausen, V. Bauabschnitt (Steinäcker), Los 2 – ErdbauDie für den Nachweis der Bauausgaben notwendigen Unterlagen sind unübersichtlich und lückenhaft abgelegt worden. Die Prüfung konnte daher nur mit erheblichem Mehraufwand an Zeit und unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden. (Rdnr. 13)

    Dem Auftragnehmer sind gegenüber der geprüften Schlussrechnung nachträglich Mehrkosten anerkannt worden, die nicht prüffähig nachgewiesen worden sind. (Rdnr. 14)

  • Den vollständigen Prüfungsbericht finden sie hier

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    Eine Antwort zu Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt

    1. ch.u. sagt:

      „Nur wer nichts macht, macht nichts falsch.“
      Die Aussage kann anders lauten: Weil die Stadt Bretten etwas macht, darf sie was falsch machen oder wenn die Stadt Bretten nichts macht, kann sie auch nichts falsch machen. Also muß sie was machen. Wichtig ist, sie macht was. Wie sie es macht, ist ganz egal, also unwichtig. Schlußfolgerung: Quintessenz ist, daß sie was macht.

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