TOP 3/ö :
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vom 17. Mai 2005
2 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Prüfung
(in Klammern wird auf die Randnummern der Prüfungsfeststellungen in den Abschnitten 3 ff. verwiesen)
Bauleistungen sind häufig wegen ,,besonderen Dringlichkeit“ freihändig vergeben worden. (Rdnr. 2) Die Stadt ist an wirtschaftlichen Unternehmen beteiligt, diese wurden noch nicht angewiesen, Bauaufträge unterhalb des EG-Schwellenwerts von 5 Mio. EUR nach den Bestimmungen der VOB/A auszuschreiben und zu vergeben. (Rdnr. 3)
Durch die Vergabe der Gewerke 1 bis 8 an einen Gesamtanbieter ist der Stadt ein finanzieller Nachteil entstanden. (Rdnr. 4)
Der Auftragnehmer für die Projektsteuerung ist aufgrund überhöhter anrechenbarer Kosten überzahlt worden. (Rdnr. 5)
Der Auftragnehmer für die Objekt- und Tragwerksplanung ,Geh- und Radweg“ ist aufgrund einer nicht vertragsgerechten Abrechnung überzahlt worden. (Rdnr. 6)
Der Auftragnehmer für das Los ,,Geh- und Radweg“ ist aufgrund einer Doppelberechnung in dem Los ,,Außenanlagen“ überzahlt worden. (Rdnr. 7)
Der Auftragnehmer ist durch die Nichtberücksichtigung eines gewährten Nachlasses bei der Abrechnung überzahlt worden.
Der Stadt sind durch die Nichtberücksichtigung des Nebenangebots Nr. 1 bei der Abrechnung Mehrkosten entstanden, die zurückzufordern sind. (Rdnr. 9)
(Feldbrünnle / Unidek), Los 1 und Los 2In den Abrechnungsunterlagen fehlt, entgegen den Vertragsbedingungen (ZVB STBR), ein entsprechender Mengennachweis (Wiegescheine) für den durchgeführten umfangreichen Bodenaustausch. (Rdnr. 10)
Der Auftragnehmer ist bei der Bodenlieferung durch eine Doppelvergütung überzahlt worden. (Rdnr. 11)
Der Auftragnehmer ist bei der Abfuhr von Aushub durch einen Aufmaßfehler erheblich überzahlt worden. (Rdnr. 12)
Dem Auftragnehmer sind gegenüber der geprüften Schlussrechnung nachträglich Mehrkosten anerkannt worden, die nicht prüffähig nachgewiesen worden sind. (Rdnr. 14)
Den vollständigen Prüfungsbericht finden sie hier
„Nur wer nichts macht, macht nichts falsch.“
Die Aussage kann anders lauten: Weil die Stadt Bretten etwas macht, darf sie was falsch machen oder wenn die Stadt Bretten nichts macht, kann sie auch nichts falsch machen. Also muß sie was machen. Wichtig ist, sie macht was. Wie sie es macht, ist ganz egal, also unwichtig. Schlußfolgerung: Quintessenz ist, daß sie was macht.