Baugebiet “Am Steiner Pfad” über den Grenzwert mit Lärm belastet

Das jetzt neu ausgewiesene Baugebiet „Am Steiner Pfad“ (siehe hierzu auch „Naturfrevel im Steiner Pfad”) in Bretten wurde in einem schalltechnischen Gutachten auf die Lärmbelastung durch das angrenzende Gewerbegebiet (Im Brückle) untersucht.
Ergebnis : Bereits vor der Bebauung werden in Teilen des Gebietes die Grenzwerte der TA Lärm am Tag und in der Nacht überschritten! Dabei treten Überschreitungen von am Tag bis zu 3,1 dB(A), in der Nacht bis zu 2,5 dB(A) auf. Da es sich bei der Maßeinheit Dezibel, abgekürzt dB, um eine logarithmische Größe handelt, bedeutet eine Überschreitung um +3dB eine 100% höhere Schalleistung als zulässig.
Als „Abhilfemaßnahme“ ist nicht etwa eine Unbebaubarkeit festgestellt worden, sondern es werden „Schallschutzmaßnahmen erforderlich“, wie es in dem Gutachten heißt. Es wird eine „Grundrissorientierung“ der zu bauenden Häuser empfohlen.

Was dies für die zukünftigen Häuslebauer bedeutet wird so erklärt :
„Eine geeignete Schallschutzmaßnahme zum Erreichen des Schutzziels, dem Einhalten der Immissionrichtwerte 0,5m vor dem geöffneten Fenster, ist eine Grundrissorientierung in der Art, dass Fenster von Aufenthaltsräumen nur dort vorgesehen werden, wo die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Die Auflagen gehen soweit, dass “ an den Nordost-, Nordwest- und Südostfassaden keine Fenster von schutzwürdigen Aufenthaltsräumen gemäß der DIN 4109 zulässig“ sind! (wo bleibt noch Platz für Fenster?)

Nicht die Stadt Bretten soll also für das von ihr ausgewiesen Baugebiet den Schallschutz gewährleisten, sondern die Häuslebauer selbst!

Der Bauherr hat demnach mit massiven Beeiträchtigungen bei der Planung zu rechnen, die wirklichen Probleme dürfte er aber nach der Fertigstellung seines Gebäudes bekommen : Beschwerden oder rechtliche Schritte werden ihm nicht möglich sein, denn die „Vorbelastung“ des Gebietes, also die Verlärmung über die Grenzwerte werden als bekannt und durch ihn akzeptiert vorausgesetzt !
Hinzu kommt beim „Steiner Pfad“ noch die Lärmbelastung durch die in der Nähe vorbeiführende B294, sowie die Bahnlinie nach Stuttgart, die vor allem in der Nacht durch Güterzüge für Lärm sorgt (Ostseite). Sollte die von Oberbürgermeister Metzger forcierte Südwest-Umfahrung gebaut werden, dann wird das Baugebiete sowohl von der Süd- als auch von der Westseite zusätzlich mit Verkehrslärm einer weiteren Bundesstraße belastet werden.

Auf zukünftige Bauherren warten aber noch weitere Überraschungen, so soll „beim Grundstückskauf eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden, die das Heizen mit Öl oder Gas verbietet“. Siehe dazu auch Neubaugebiet ohne Heizkeller

Empfehlung an alle die sich mit dem Gedanken tragen im Steiner Pfad zu bauen : Informieren Sie sich genau über die bereits vorhandenen, dokumentierten und über die zukünftigen Belastungen, lassen Sie sich das „Schalltechnische Gutachten zum Bebauungsplan“ vorlegen. Verfolgen Sie die weiteren Planungen für die Südwest-Umgehung !

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter BAK-Artikel, Lärm, Stadtentwicklung abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert