Kommentar
Steffan Maurhoff
Es gibt keinen Zweifel. Diese Entscheidungen des Brettener Oberbürgermeisters Paul Metzgers haben etwas Sympathisches: In einem Fall verhilft er einem Mann binnen eines Tages zu Arbeit und entlastet damit den Sozialstaat, im anderen landet Erdaushub auf einem Lärmschutzwall statt auf einer (teuren) Erddeponie. Unterstellt, dass die Einhaltung des aufwändigen Dienstweges das gleiche Ergebnis gebracht hätte, wirkt das erfrischend unbürokratisch. Ein Zeichen gegen eine überbordende Regulierungswut.
Aber: Was soll eigentlich ein Bürger denken, der sich etwa beim Hausbau den strengen Vorgaben eines Bebauungsplans beugen muss? Oder der Autofahrer, der schon bei geringsten Tempoverstößen unerbittlich zur Kasse gebeten wird? Von ihnen wird genau jener Gehorsam eingefordert, den Paul Metzger populistisch umging.
Dass er einen Fall von Arbeitslosigkeit verhinderte, ist noch menschlich in Ordnung. Aber der Erdaushub aus einer Baustelle fällt doch nicht so überraschend an, dass man einen Lärmschutzwall daraus nicht schon im Vorfeld hätte planen – und genehmigen – lassen können. So viel Zustimmung der Brettener OB auch erntet, ein Rathauschef muss die Regeln kennen und beachten.
Paul Metzgers bewusster Verstoß taugt nicht als Signal gegen unsinnige Bürokratie. Andere Rathäuser können doch auch mit den Regeln umgehen und notfalls Spielräume nutzen. Es bleibt dabei: In einem demokratischen Rechtsstaat gelten Vorschriften für alle, und zwar ohne Ausnahme.
Eine nachfolgende Persönlichkeit zu wählen, wäre nicht besonders schwierig.
Es ist doch eine Behörde vorhanden, welche ihm das beibringen müßte.
Nach Goethe ist die hier angesprochene Person seit zwei (2) Jahren überfällig.
„Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.“
Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)