Bretten (ba). Des einen Freud, des anderen Leid: Die Brettener Wirte und ihre Gäste werden es begrüßen, dass künftig die Möglichkeit besteht, bis Mitternacht im Straßencafe oder im Biergarten zu sitzen. Manche Bewohner der Innenstadt, denen die Geräuschkulisse der Freiluft-Gastronomie schon jetzt auf die Nerven geht, sehen dagegen ihr Recht auf Nachtruhe mit Füßen getreten. Mit teils drastischen Worten machten sie in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats ihrem Ärger über nächtlichen Lärm Luft. Doch der Gemeinderat folgte mit“großer Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung.
Denn dieser verlängert keineswegs generell die Öffnungszeiten für die Außenbewirtschaftung um eine Stunde. Vielmehr sieht die neue Rechtsverordnung die Möglichkeit vor, Wirten auf Antrag die Erlaubnis zu erteilen, freitags, samstags und vor einem gesetzlichen Feiertag ihre Gäste bis 24 Uhr im Freien zu bedienen. Und diese Genehmigung kann von der Stadt auch widerrufen werden, wenn geltende Lärmschutzbestimmungen nicht eingehalten und dadurch Anwohner in ihrer Nachtruhe gestört werden. Ob sich die neue Regelung bewährt hat, soll die Verwaltung im Herbst dem Gemeinderat berichten.
CDU-Sprecher Martin Judt forderte, die Stadt müsse die Einhaltung der Sperrzeiten kontrollieren. Heidemarie Leins (FWV/LUB) befand, wenn Biergärten in Bayern um 23 Uhr schließen, müssten Brettener Lokale auch nicht länger offen bleiben. Den Anwohnern würden immer mehr Lasten aufgebürdet.
Werner Hellebrand (SPD) argumentierte dagegen, gerade der Bewirtung sei zu verdanken, dass es nicht noch mehr Lärm gebe. Als Anwohner des Brettener Marktplatzes habe er erlebt, wie vor Eröffnung der dortigen Straßencafes Randalierer ihr lautstarkes Unwesen trieben. Nun aber sei soziale Kontrolle gegeben.
Monika Michel-Wittig (Grüne) hob hervor, dass die neue Verordnung eine Steuerungsmöglichkeit biete, weil die verlängerte Öffnungszeit einzeln bei der Stadt beantragt werden muss.
Günter Gauß (CDU) beklagte hingegen, hier gehe es zwar um die Lebensqualität einer Spaßgesellschaft, die Interessen der Anwohner würden jedoch nicht berücksichtigt. Die Vorlage der Verwaltung bezeichnete er als „zynisch“.
Man werde allen Konzessionsträgern deutlich machen, dass bei der Übertretung von Vorschriften mit Verboten zu rechnen sei, kündigte Oberbürgermeister Metzger an, bevor der Gemeinderat die neue Verordnung bei drei Gegenstimmen billigte.
Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :
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