Leserbrief : Basisförderung nicht beliebig erweiterbar

Zum Artikel „Eltern sehen höheren Bedarf an Ganztagsbetreuung“ vom 23. Juni:
Die Berichterstattung lässt den Eindruck entstehen, als gäbe es in der Betreuung von Kindern in unserer Stadt erhebliche Lücken vor allem in der Ganztagesbetreuung. Das Gegenteil widerspiegelt die Praxis.
Die Stadt fördert seit vielen Jahren -unterstützt durch eine bunte Trägervielfalt – unterschiedliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum schulreifen Alter. Dies wurde auch in der „Trägersitzung“, in der es auch um die Aktualisierung des örtlichen Kindergartenbedarfsplanes ging, eindrucksvoll bestätigt. Vorgetragene Wünsche ließen erkennen, dass die Betreuung der Kinder unter drei Jahren inzwischen ein weiterer Schwerpunkt in der Kleinkindpädagogik darstellt. Diese seit vielen Jahren veränderte Bedarfssituation führte in der Vergangenheit, aber auch ganz aktuell trägerübergreifend zu neuen Betreuungsangeboten, um praktische Antworten auf gesellschaftspolitische Fragen unserer Zeit zu geben.

Die katholische Kirchengemeinde St. Laurentius unterhält derzeit drei Kindergarteneinrichtungen (St. Albert, St. Elisabeth, St. Stephanus), in denen viele Betreuungsformen flexibel ab 6.30 Uhr, durchgehend bis 16.30 Uhr. angeboten werden. Die erste Ganztagsbetreuung wurde übrigens in der Laurentiusge-meinde mit Unterstützung der Stadt vor nahezu 30 Jahren eröffnet – noch lange bevor die Agenda 2010 oder Hartz IV die Diskussionen um Sozialreformen erhitzte.
Damals war es die so genannte „Hausfrauenschicht“ , die beim größten Arbeitgeber unserer Stadt für einen dringenden Bedarf sorgte. Schon immer war es ein besonderes Anliegen unserer Einrichtungen, auf gesellschaftliche Veränderungen und dem Bedarf vor Ort mit konkreten Entlastungsangeboten zu reagieren. Dabei durfte sich die Kirchengemeinde auf die Stadt stets als verlässlichen Partner stützen. Daran hat sich auch heute nichts verändert.

Es würde jedoch die Sichtweise stark verfälschen, wenn der Eindruck entsteht, den Bedarf an Ganztagesbetreuungen nur einem einzelnen Träger zuzuordnen. Die letzte Sitzung zeigte deutlich, dass sich alle Träger ihrer auch gesellschaftspolitischen Tragweite bewusst sind, diese Verantwortung annehmen und mit der Weiterentwicklung ihrer Angebote vorbildlich unterstreichen. Das Gemeinwesen, also der Steuerzahler, subventioniert mit einem För-derzuschuss von durchschnittlich 2 500 Euro pro Kind diese Aufgabe. Kirchliche Träger unterstützen darüber hinaus seit Jahrzehnten ihre Kindergarteneinrichtungen aus den Kirchenhaushalten mit weiteren beträchtlichen finanziellen Hilfen.

Diese Basisförderung ist vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Finanzmittel jedoch nicht beliebig erweiterbar. Kleinkindpädagogik muss für Nutzer und Subventionsgeber finanzierbar bleiben, soll das Betreuungsangebot tatsächlich als familienergänzende und damit wertvolle Entlastung durch Betroffene angenommen werden. Eine klare Anforderung an Trägerverantwortliche bei der Weiterentwicklung ihrer bedarfsorientierten Angebote die Kostenstrukturen so auszurichten, dass sie mit finanziellen Ressourcen vereinbar sind, um private Eigenanteile beziehungsweise öffentliche Zuschussmittel nicht ins Uner-messliche und damit ins Unmögliche schießen zu lassen. Der Kleinkindpädagogik hätte man sonst einen Bärendienst erwiesen.

Wolfgang Keck
Kindergartenbeauftragter Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius
Bretten

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