Wir wollen nicht gegängelt werden

Plan für das Landschaftsschutzgebiet „Brettener Kraichgau“ stößt auf große Skepsis
Von unserem Redaktionsmitglied Rudolf Baier
Bretten. Auf große Skepsis stößt bei Bürgern der Plan des Landkreises Karlsruhe, ein aus insgesamt neun Teilgebieten in sieben Stadtteilen bestehendes Landschaftsschutzgebiet „Brettener Kraichgau“ auszuweisen. Rund 80 Bürger insbesondere aus den betroffenen Stadtteilen, viele von ihnen in der Landwirtschaft zu Hause, machten in einer Informationsveranstaltung am Donnerstag Abend im Brettener Rathaus ihrem Unmut darüber Luft (siehe auch Kommentar).
Das fängt schon mit der Bezeichnung an: „Brettener Kraichgau“ könne so nicht stehenbleiben, erklärte gleich zu Beginn der Oberbürgermeister. Paul Metzger erinnerte daran, dass Gemeinderat und Ortschaftsräte mit dem Flächennutzungsplan schützenswerte Flächen auf der Gemarkung ausgewiesen haben, um deren Erhalt es nun gehe. Gleichwohl bekannte sich der Oberbürgermeister klar zur weiteren landwirtschaftlichen Nutzung, wandte sich gegen überzogene Restriktionen. „Wir haben zum Glück hier noch vieles, das zu schützen ist. Das wird aber nicht durch solche Menschen gesichert, die nur fordern und vorschreiben, sondern durch Menschen, die sich in der Natur bewegen und noch wissen, wie eine Fruchtfolge aussieht.“

Die landwirtschaftliche Nutzung werde nach der Ausweisung des Schutzgebietes im gleichen Maße möglich sein wie zuvor, versicherte Dr. Jörg Menzel, zuständiger Fachbereichsleiter im Landratsamt Karlsruhe. Und der Name „Brettener Kraichgau“ sei lediglich ein Arbeitstitel. Ein Ausschnitt der historisch gewachsenen Kraichgau-Landschaft solle das insgesamt 550 Hektar große Schutzgebiet sein, erklärte Judith Knebel, die für das Karlsruher Institut für Botanik und Landschaftskunde die Flächen untersucht hat. Diese Untersuchung, eine der Grundlagen des Verfahrens, ist offenbar nicht fehlerfrei, wie mehrere Bürger feststellen. Das reicht von falschen Namen und geograf ischen Beschreibungen bis hin zur Vertauschung intensiv und extensiv bewirtschafteter Flächen.
Die Teilgebiete liegen auf den Gemarkungen von Neibsheim und Büchig (je zwei), Bauerbach, Gölshausen, Dürrenbüchig und Sprantal. Gerade dort ist der Widerstand besonders groß, umschließt das geplante Gebiet doch vollständig das Dorf und bedeckt fast die gesamte Freifläche. Schon vor Jahrzehnten hatte es dort Pläne für ein Schutzgebiet gegeben. Sie hatten sich aber nie durchsetzen lassen, auch deshalb, weil viele Sprantaler fürchten, ihr Grund und Boden werde dadurch an Wert verlieren, sie würden heimlich enteignet.

„Die Grundstücke gehören uns, aber Sie schränken unsere Rechte ein. Sie sitzen auf dem hohen ROSS“, warf Ortsvorsteher Bernd Schäfer den Behördenvertretern vor. „Wir lieben unsere Landschaft, wir haben uns die ganze Zeit selbst darum gekümmert. Ein Landschaftsschutzgebiet brauchen wir nicht“, brachte er die Meinung der Bürger auf den Punkt. Sein Ruiter Amtskollege Erich Hoch-berger machte jedoch deutlich, dass man auch mit einem Landschaftsschutzgebiet gut leben kann. „Das Ruiter Tal steht seit vielen Jahrzehnten unter Schutz. Ich kann mich nicht erinnern, dass es da je zu Konflikten gekommen ist.“ Er habe Sorge, ob sich künftige Generationen noch so um den Landschaftsschutz kümmern werden, sagte Hochberger. Deshalb sei es sinnvoll, Schutzgebiete auszuweisen. „Aber wir wollen die Landschaft bewahren, ohne dass wir gegängelt werden.“
Der Brettener Gemeinderat wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit der geplanten Verordnung befassen.

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