Ministerium reduziert regionales Grün nicht

ENZKREIS/PFORZHEIM/CALW.Mit der jetzt erfolgten Veröffentlichung im Staatsanzeiger ist der vom Wirtschaftsministerium genehmigte Regionalplan 2015 (die PZ berichtete über das Ja aus Stuttgart) rechtsverbindlich geworden. Damit können Pforzheim und andere Gemeinden ihre Flächennutzungspläne vom Regierungspräsidium beziehungsweise von den zuständigen Landratsämtern genehmigen lassen. Gleiches gilt für Bebauungspläne.

Verbandsvorsitzender Heinz Hornberger (CDU) und Verbandsdirektor Jens Kück (SPD) machen die 71 Städte und Gemeinden darauf aufmerksam, dass damit unter anderem auch die Interkommunalen Gewerbegebiete (IKG) in Knittlingen sowie im Dammfeld für Birkenfeld und Keltern regionale Ziele darstellen. Für Mönsheim und Friolzheim ist der Weg ebenfalls geebnet. Sämtliche regionalen Grünzäsuren und Grünzüge sind genehmigt worden ohne jeden Abstrich. Das sind größere Grünflächen, in denen nicht gebaut werden darf. Keine Änderungen durch das Ministerium gibt es bei den Plansätzen zu den Einzelhandelsgroßprojekten.

Erfreut sind Hornberger und Kück darüber, dass die einzige Änderung, die die Verbandsversammlung bei den zentralen Orten beschlossen hat, auch vom Ministerium genehmigt worden ist: Neuenbürg und Straubenhardt bilden nun ein Doppel-Unterzentrum. Kück meint dazu: „Ich habe den Eindruck, dass nach den wochenlangen sachlichen aber harten Debatten darüber nunmehr Ruhe, Gelassenheit, ja teilweise Dankbarkeit bei den Betroffenen eingekehrt ist. Für uns gilt es, dieses regionale Ziel des Doppelzentrums mit Leben zu erfüllen, gemeinsam mit den beiden Gemeinden .“

Als ein Schönheitsfehler wird angesehen, dass sich die Genehmigungsbehörde in Stuttgart nicht der Auffassung der Versammlung des Regionalverbandes anschließen konnte, den Städten und Gemeinden Maulbronn, Bad Herrenalb, Schömberg und Bad Liebenzell teilweise unterzentrale Bedeutung zukommen zu lassen. Gerade in den Bereichen Kur- und Krankenhauswesen und auf Grund überdurchschnittlicher Infrastrukturausstattung, beispielsweise Gymnasien, wäre es gerechtfertigt gewesen, karrt die Regionsspitze nach.

In diesen Tagen hat die Region die 600 000-Einwohner-Marke überschritten. Die Region sei also weiter auf moderatem Wachstumskurs, heißt es dazu. Deshalb soll nach Regionalplan auch jede Gemeinde mindestens das Wohnbauland ausweisen können, das sich aus dem Eigenbedarf der ansässigen Bevölkerung und der Beschäftigten ergibt. Allerdings schreibt der Regionalplan vor, dass die Erhaltung und der Neubau von Wohnungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslagen Vorrang hat vor Ausweisungen an den Ortsrändern.

Der Regionalverband legt mehr Wert auf Beteiligung und Information der Öffentlichkeit. Deshalb wird auch erwogen, eine populäre Kurzfassung über die wichtigsten Ziele des Regionalplanes zu erstellen. Im Internet kann schon heute jeder „in den Regionalplan“ schauen – in Karten oder Texte. pmWirtschaft und Bevölkerung sollten wissen, dass die Festsetzungen die Bürger zum Teil direkt treffen können. Baugebiet oder nicht, Überschwemmungsgebiet oder Bauland.

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