Nachdem am 14.12.2004 der sogenannte Scoping-Termin zum Rüdtwald stattfand, werden die beteiligten Genehmigungsbehörden nach dem Genehmigungsverfahren Rüdtwald Verfahrensplan weiter tätig werden, d.h. erst nach Abschluss der Prüfung der Körperschafts- Forstdirektion, des Regionalverbandes, sowie der Naturpark- Verwaltung wird deren Ergebnis vorgestellt und es kann, bei positiver Entscheidung, erst dann ein Bebauungsplan durch die Stadtverwaltung Bretten aufgestellt werden. Dies wäre der übliche, vorgesehene Verfahrensgang.
Doch nicht in Bretten ! Schon zu diesem sehr frühen Zeitpunkt des Gesamtver fahrens, in dem noch keinerlei Aussagen über dessen Ausgang gemacht werden können, will die Stadt einen Bebauungsplan erarbeiten lassen. Zum Artikel >>
Unvermeidlich aber vorgeschrieben