Lärmimmissionsmessungen im Schulzentrum – Ost Bretten

Standort : Breitenbachweg gegenüber Edith-Stein-Gymnasium.
Die Messungen am 15.5.00 wurde von der Firma Dekra , die weiteren Messungen werden vom BAK selbst durchgeführt. Dabei wurde professionelle Messtechnik eingesetzt :
Echtzeit Schallpegel-Analysator SVAN 945, Genauigkeitsklasse 1, geeicht.
Bei Tagmessungen wird von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr gemessen, die Messungen in der Schul-Kernzeit decken den Zeitraum von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr ab. Gemessen wird der Energie-äquivalente Dauerschallpegel Leq in dB (A).

Datum

Tagmessung

Schul-Kernzeit

15.5.005958,6
13.6.0261,062,0
19.6.0260,360,4
30.8.0256,857
16.9.0260,360,7
1.10.0260,660,8
2.10.0262,061,3
9.10.02
60,060,7
10.10.0260,560,9
20.12.0261,362,1
16.9.0360,660,7
6.2.0461,563,2
rot gekennzeichnete Werte überschreiten Grenzwerte

Beurteilung :
Nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung ( BImSchV ), bzw. der DIN 18005 (Empfehlungen für die städtebauliche Planung ) darf der Beurteilungspegel folgende Werte nicht überschreiten :
an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tagsüber: 57 dB (A).
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tagsüber: 64 dB (A).

Wie man sieht, werden die Grenzwerte zu Schulzeiten bereits ständig überschritten, die Stadtverwaltung ist allerdings der Ansicht, dass es sich beim Schulzentrum – Ost um ein Mischgebiet handelt, es darf also noch wesentlich lauter werden !
Die Auswirkungen von Lärm auf die Konzentrationsfähigkeit und auf die Gesundheit ganz allgemein sind medizinisch hinreichend erforscht und bekannt. Nach Aussage der WHO (Weltgesundheitsorganisation ) ist mit 55 dB der höchste noch vertretbare Dauerschallpegel erreicht. Darüber beginnt das nachweisbare Risiko für gesundheitliche Schäden. Unter Berücksichtigung der besonderen Schutzwürdigkeit des Schulzentrums mit über 2000 Schüler/innen, wäre es also höchste Zeit diesem Problem auf den Grund zu gehen.

Nach § 47a des BImSchG ( Bundesimmissionsschutzgesetz ) ist die Stadtverwaltung bei der Höhe der gegenwärtig vorhandenen Lärmimmissionen verpflichtet, einen Lärmminderungsplan aufzustellen, dazu sind Lärmimmissionsmessungen und Verkehrs- zählungen etc. erforderlich.
Dass dieses Lärmproblem hausgemacht ist, ist offensichtlich, wenn man die Verkehrspolitik der Stadtverwaltung im Schulzentrum-Ost betrachtet :

  • die Straßen durch das Schulzentrum wurden durch eine Anbindung an die Bundesstraße B294 Richtung Pforzheim (Querspange im Ruiter-Tal) mit Autobahnanschlusstelle an die A8, zu Durchgangsstraßen, die der staugeplagte Autofahrer gerne angenommen hat.
  • Die Verkehrsbelastung hat sich dadurch von 2600 KFZ pro Tag 1998, auf nun über 6000 KFZ täglich erhöht. Dies wurde der Stadtverwaltung in einem Gutachten aus dem Jahr 2000 bereits angekündigt, durch eine Erweiterung des Industriegebietes Gölshausen wird sich dieser Trend weiter fortsetzen.
  • Bedingt durch die Überbreite der Straßen von bis zu 11 Metern, ist das Geschwindigkeitsniveau der KFZ zu hoch. ( siehe hierzu auch Geschwindigkeitsmessungen ).
  • Das erlassene Durchfahrverbot für LKW ab 7,5t ist, durch Erteilung zahlreicher Ausnahmegenehmigungen, weitgehend wirkungslos geblieben und hat lediglich eine Alibifunktion.
  • Weiter hat eine verfehlte Planung der Buslinien zu einer derzeitigen Belastung mit 200 Bussen täglich geführt.

 

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Schulen / Jugend, Verkehr abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.