Es muß in der gemeinsamen Gewerbefrage weitergehen

Knittlinger Bürgermeister Heinz-Peter Hopp:

Knittlingen (gm) Nicht ganz ungetrübt ist die Verständigungslage zwischen Bretten und Knittlingen. Knittlingens Bürgermeister Heinz-Peter Hopp diagnostiziert seine Stimmungslage als „irritiert“, Brettens Oberbürger- meister Paul Metzger reagiert mit Unverständnis.
Im Mittelpunkt: das angedachte interkommunale Gewerbegebiet, das von beiden Gemeinderäten im Rahmen einer Klausur zunächst einmal mit jeweils 40 Hektar auf Knittlinger und Brettener Gemarkung festgelegt worden war.
„Der Stadt Bretten ist es damit wohl nicht ganz so ernst gewesen, wie es dargestellt worden ist,“ mutmaßt Hopp und bezieht sich bei dieser Aussage auf die „Tatsache, dass ich von der anderen Seite von anderen Gewerbestandorten höre.“ Seine Feststellung: „Der Beschluss steht – und ich habe genug geworben und immer wieder Angebote gemacht. Unter verlässlichen Partnern sollte es doch möglich sein, aufeinander zu zugehen und die Positionen darzustellen, bzw. immer wieder auszutauschen. Wir maßen uns nicht an, in die Brettener Planungshoheit hinein zu reden. Aber man muss mit einer gewissen Taktiererei aufpassen, dass man einem Partner nicht vor den Kopf stößt.“

Dass er taktiere, weist Brettens Oberbürgermeister Paul Metzger entschieden zurück. Man habe in Bretten Hausaufgaben zu erledigen, bevor man in die interkommunale Planung mit Knittlingen eintreten könne: „Man weiß das in Knittlingen. Und man weiß auch, dass die Hausaufgabe Rüdtwald schwierig zu erledigen ist. Sobald hier ein konkreter Beschluss vorliegt und wir wissen, was mit dem Rüdtwald passiert, können wir konkret weiterreden.“

Hopp dagegen hält es für notwendig, dass durch Bretten „die weitere Entwicklung nicht ausgebremst wird und damit auch verkehrliche Weichen, die für ein interkommunales Gewerbegebiet zu stellen sind, blockiert werden.“ Festzuhalten gelte folgendes: „Bei der damaligen Klausurtagung beider Gemeinderäte haben wir über zwei Standorte – einer auf Brettener und einer auf Knittlinger Seite – gesprochen. Eine Variante war, dass angrenzend an das geplante IKG Knittlingen (Region Nordschwarzwald) sich die Stadt Bretten auf ihrer Gemarkung anhängt.

Und zwar so, dass es mit dem Wohngebiet „Wanne“, dem regionalen Grünzug und dem dort liegenden Naturschutz- und Vereinsgebiet vereinbar ist. Hinzu kam die Rüdtwald-Variante, um den spezifischen Belangen Rechnung zu tragen.
Problematisch gesehen wurde daraufhin – auch von unseren Behörden- ob da noch ein IKG mit Bretten machbar sei. Mit den Enzkreisgemeinden würde es ein interkommunales Gewerbegebiet, mit der Stadt Bretten ein Interregionales Gewerbegebiet – weil Region „mittlerer Oberrhein“ geben.“

Der Knittlinger Verwaltungschef bezieht sich im Zusammenhang mit der verkehrlichen Infrastruktur auf eine Zubringerstraße und eine Anbindung an die B 35 beispielsweise mit einer Brücke über das Ruiter Tal an die B 294 und auf eine Weiterführung der Stadtbahn in die Fauststadt: „Wenn wir aus der typischen eigenen Gewerbeentwicklung herausgehen, bedeutet das, dass wir in Sachen Verkehr mehr brauchen, als momentan da ist. Wie kann man sonst diese Verkehrsachse Heilbronn – Pforzheim legen und wohin soll der Verkehr laufen, wenn er nicht mehr durch die Innenstadt Brettens geführt werden kann. Auch die Verkehrsführung über Großvillars spielt bei diesem überregionalem Verkehrszusammenhang eine wichtige Rolle.“

Seit über drei Jahren lägen einige grundsätzliche Vorschläge auf dem Tisch, die gemeinsam weiter verfolgt werden können, mahnt Hopp an. Solche interkommunalen Gewerbegebiete seien in der Lage, besonders gefördert und an den ÖPNV angeschlossen zu werden Dass dies lange dauern könnte, widerlegt Hopp mit Verweis auf die Stadt Nagold: „Hier hat man es innerhalb eines Jahres geschafft, sämtliche Verträge abzuschließen. Es geht, wenn man will – nur muss man eben auch wirklich von der Kirchturmpolitik – wie immer wieder gefordert – weggehen wollen. Eine solche interkommunale Planung der Stadt Knittlingen ist in der Lage, unabhängig von den Brettener Überlegungen unmittelbar nach dem Vorplanungsstadium Infrastruktureinrichtungen zu prüfen. Ich bin froh, dass wir unser Augenmerk parallel zur interkommunalen Planung auf die Eigenentwicklung gelegt habe – bei der gegenwärtigen Ausgangslage stünde mir in Knittlingen für eigene Betriebe sonst bald keine Fläche mehr zur Verfügung.“

Gerade diese Knittlinger Eigenentwicklung von 25 Hektar aber bezeichnet Oberbürgermeister Paul Metzger als den Knackpunkt und als Veränderung der Fakten: „Das ist völlig weg von dem, was in gemeinsamer Klausur besprochen wurde. Die Größenordnungen sind verschoben. Die je 40 Hektar mit den größeren Ansiedlungen auf Brettener Seite und den kleineren Betrieben auf Knittlinger Gemarkung sind nach der Knittlinger Beschlusslage so nicht mehr gegeben. Dabei arbeitet Bretten immer noch auf der Grundlage der damals gefassten Beschlüsse.“

In Knittlingen sieht man die 25 Hektar Eigenentwicklung nicht als Stein irgend eines Anstoßes: „Natürlich können wir in unserer eigenen Entwicklung nicht stehen bleiben und haben dabei die volle Unterstützung des Landratsamtes. Ich stehe für eine Stadt, die bereit ist, sich interkommunal zu engagieren – aber das darf nicht zu ihrem Nachteil sein. Knittlingen ist selbstständig und geht auch eigene Wege. Wir bewegen uns auf dem damals gefassten Beschluss. Bei der Erledigung unserer Hausaufgaben waren wir jedenfalls bisher sehr erfolgreich.“

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

Print Friendly, PDF & Email
Dieser Beitrag wurde unter Rüdtwald abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

6 Antworten zu Es muß in der gemeinsamen Gewerbefrage weitergehen

  1. Ot.Wie. sagt:

    Ich habe meine Zweifel, ob die beiden es mit der gemeinsamen Gewerbefrage überhaupt ernst meinen.

  2. Norb. Sch. sagt:

    Innerhalb von vier Jahren konnten die Herren Hopp und Metzger die damals bereits vorhandenen komplizierten rechtlichen Hürden nicht beseitigen.

  3. ludw. sagt:

    Entsprechend dem 2. Kommentar verwundert es, dass im Herbst 2003 der Knittlinger und der Brettener Gemeinderat im Rahmen einer Klausur Festlegungen beschlossen. – Wozu?

    Damals muss es ja dann genauso die komplizierten rechtlichen Hürden gegeben haben, wie sie den Lesern heute suggeriert werden.

    Aktuell reden beide Bürgermeister wieder miteinander. Dieses Mal mit zwei zusätzlichen Gesprächspartnern in Stuttgart.

  4. b/m sagt:

    Auch in nächster Zeit wird sich weiter nichts ereignen.

  5. -Irmg- sagt:

    „Im Mittelpunkt das angedachte interkommunale Gewerbegebiet, das von beiden Gemeinderäten im Rahmen einer Klausur zunächst einmal mit jeweils 40 Hektar auf Knittlinger und Brettener Gemarkung festgelegt worden war.“

    Es ist heute leicht festzustellen, dass innerhalb von vier Jahren – vom 16. Oktober 2003 bis zum 6. September 2007 nichts „Interkommunales“ passiert ist.

  6. -sd- sagt:

    Im Amtsblatt der Stadt Bretten vom 6. September 2007 heißt es in der Überschrift:

    Komplizierte rechtliche Hürden für interkommunales Gewerbegebiet

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert