Kommentar

zur Abschaffung der Tempo 30-Zone im Schulzentrum – Ost in Bretten
in diesem Artikel aus der Stadtverwaltung, „Eine “streckenbezogene” Geschwindigkeitsbegrenzung„, wird suggeriert, dass sich im Breitenbachweg und in der Max-Planck-Straße, also im Schulzentrum – Ost in Bretten, durch die Veränderungen in der Beschilderung eigentlich nichts geändert hat.
Tatsächlich hat man in diesem sensiblen Bereich eines Schulzentrums, das täglich von über 2000 Schüler/innen besucht wird, durch die Abschaffung der Tempo 30-Zone, eine Verschärfung der Verkehrssituation vollzogen. Anwohner hatten in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, die Ausgestaltung der 30-km-Zone in Übereinstimmung mit der Straßenverkehrsordnung verlangt. Nach monatelanger Verzögerungstaktik der Stadtverwaltung kam dann im Februar 2001 die 33.ÄndVStVR ( Änderung der Straßenverkehrsordnung ) gerade richtig.

Dieses Gesetzteswerk wurde verabschiedet „um dem Wunsch der Kommunen nach Reduzierung des bislang hohen Anforderungsniveaus für die Einrichtung von Tempo 30-km-Zonen“ zu entsprechen, wie es in der Begründung zum Gesetzestext heisst. Es sollte also eine Erleichterung bei der Ausweisung von Tempo 30-Zonen erreicht werden, in Bretten führte dies, noch im gleichen Monat, zur Abschaffung der Tempo 30-Zone, auch hier war Bretten wohl wieder Spitzenreiter : so schnell dürfte in der Bundesrepublik keine Gemeinde auf die 33.ÄndVStVR reagiert und dabei die Absicht des Gesetzgebers auf den Kopf gestellt haben !

Damit nicht genug, die Straßen wurden zu Vorfahrtstraßen umgewandelt, in der Otto-Hahn-Straße, durch das Wohngebiet Wanne, wieder Tempo 50 eingeführt. Leidtragende sind die Schüler/innen des Schulzentrums und die Anwohner, sowie deren Kinder.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die Absicht der Stadt Bretten, das Schulzentrum, sowie das angrenzende Wohngebiet Wanne, mit dem Querungsverkehr der Bundestraßen B293 und B294 zu belegen. Siehe dazu auch folgenden Leserbrief
aus den BNN vom 18.10.2001, der diese Absicht in vollem Umfang belegt.

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