Verantwortlicher Umgang mit Siedlungsflächen

OB Metzger legt Wert auf die Feststellung, dass er dem BUND keine Fremdenfeindlichkeit unterstellt, sondern nur ausgeführt hat, dass in den angesprochenen Wohngebieten mehrheitlich Bürger wohnen, deren Wohnsitz schon vorher Bretten war. Damit soll für den Leser klar werden, dass man nicht Zuziehende primär oder ausschließlich für das Flächenwachstum in der Großen Kreisstadt Bretten verantwortlich machen kann. Der große Anteil am Siedlungsflächenwachstum resultiert aus dem gesteigerten Bedarf jedes Einzelnen an Wohnfläche.
Das ist kein speziell Brettener Problem, sondern ein seit dem Kriegsende laufender Prozess, der dazu geführt hat, dass mittlerweile pro Einwohner nahezu 40 qm Wohnfläche benötigt werden. Das gilt auch für den Bedarf der Industrie, der Dienstleister oder für den Handel und Bretten kann sich diesem Prozess nicht entziehen. Bretten betreibt aber offensiv eine Siedlungspolitik zur Aktivierung von Flächenressourcen, um das Maß an Neuausweisungen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Gerade die Aktivierung von Industriebrachen hat seit Jahren hohe Kosten ausgelöst und ist mit Ursache für den Schuldenstand der Stadt. Auf der „grünen Wiese“ wäre dies vermeidbar aber falsch gewesen. Es ist eine Ironie der BUND-Vorwürfe, dass auf den Siedlungsflächenverbrauch in Bretten „eingedroschen“ wird, wobei unsere Stadt eher ein Beispiel für vergleichsweise geringen Verbrauch an Siedlungsfläche ist:
Sie betrug 1997 laut Statistischem Landesamt 4,3 ha pro hundert Einwohner, obwohl Bretten als Mittelzentrum Infrastruktur auch für das Umland bereitstellt. Trotzdem liegen wir mit 4,3 ha/100 Einwohner unter z.B. Gondelsheim I (6,1), Kürnbach (6,8), Oberderdingen (5,7), Sulzfeld (5,3) oder Zaisenhausen (5,8) um nur einige Gemeinden aus dem Umland zu nennen.

Auch im Vergleich mit den Städten der Region schneidet Bretten nicht schlecht ab: Von 1981 bis 1997 stieg die Einwohnerzahl um 13,9 %, der Anstieg der Siedlungsfläche betrug 19,4%. Das Plus von 5,4 % mehr Siedlungsfläche ist logisch – Bretten wurde Große Kreisstadt und hatte als MitteIzentrum zusätzliche Aufgaben für das Umland zu übernehmen. Vergleicht man mit Ettlingen (+3,6% Einwohner, + 12,2 Siedlungsfläche) beträgt dort die Differenz 8,6% und in Mühlacker sogar 9,3% (+5,3% E, + 14,6 S). Nur in Bruchsal fiel der Zuwachs (1,7%) geringer aus, aber Bruchsal hatte schon vor 1981 als Landkreishauptstadt viel an Infrastruktur geschaffen und so einen kleineren Nachholbedarf. Selbstverständlich liegt auch der Stadt Bretten daran, die Landschaft zu schonen und den hier Wohnenden eine hohe Lebensqualität zu bieten.

Dazu gehört die Schaffung intakter Wohnverhältnisse, die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Schaffung von adäquater Infrastruktur mit Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen ebenso wie die Erhaltung des Lebens- und Landschaftsraumes Kraichgau. Nur einige Beispiele: Die seit Jahren praktizierte Obstbaumaktion, die Hochzeitsbaum- und Geburtsbaum-Aktion, die Maßnahmen zur Biotopvernetzung, die Ausweisung von Schutzgebieten usw. Dabei hat die Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzverbänden gut funktioniert und Erfolge gezeitigt. Ein Miteinander statt ein Gegeneinander ist auch da besser…

2. Was die vom BUND genannten Beispiele einer angeblichen Missachtung der Anhörungspflicht betrifft ist festzustellen: Für die Bauleitplanung ist selbstverständlich die Anhörung des Landesnaturschutzverbandes als Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben.

Dass die Stadt nicht nur den Landesnaturschutzverband anhört, sondern auch die örtliche Arbeitsgemeinschaft Natur- und Landschaftsschutz ist zusätzlich und freiwillig- und ausdrücklich,“ von der Stadt gewollt.

Das Beispiel mit den Reihenhäusern , in den Breitwiesen ist noch irreführender: Die Bebauung entstand auf dem Gelände des ehemaligen Lagerplatzes der Firma Sauer – also in schon bis dahin bebautem Bereich – nicht auf ,Jungfräulichem“ Gelände und bedurfte darum keiner Anhörung unter Naturschutzaspekten (§ 34 BauGB)

Diese Klarstellungen sind wichtig, entsteht doch durch den Leserbrief; der Eindruck, die Stadtverwaltung missachte Gesetze.Dem ist nicht so!

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