Bürgermeister sollen sich Kontrollen stellen

Der Bund der Steuerzahler möchte die Nebeneinkünfte der Ortschefs stärker überprüfen lassen
Stuttgart (dpa/lsw). Der Bund der Steuerzahler hat die mangelnde Kontrollmöglichkeit bei Nebentätigkeiten von Beamten kritisiert. Sollten sich die Fälle häufen, daß zum Beispiel Bürgermeister einen Teil ihrer Nebentätigkeiten verschweigen und damit ihre Pfründe aufbessern, sei der Gesetzgeber gefordert, sagt Dieter Maule vom Bund der Steuerzahler. Die mangelnden Kontrollmöglichkeiten der Dienstherren verführten dazu, Nebentätigkeiten nicht anzugeben.
Beamte müssen Nebentätigkeiten ihrem Dienstherrn anzeigen und zum Teil auch genehmigen lassen. Zudem müssen zum Beispiel Bürgermeister Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die sie nur als Folge ihres Amtes als Stadt- oder Gemeindeoberhaupt ausüben, zum Großteil abliefern. Darunter fallen unter anderem Einkünfte, die sie als Mitglieder im Aufsichtsrat stadteigener Betriebe erhalten. Dabei gelten unterschiedliche Freigrenzen: Ein Bürgermeister einer kleinen Gemeinde darf von diesen Einkünften 7 200 Mark im Jahr behalten, bei einem Oberbürgermeister einer Großstadt sind es 12 000 Mark. Jede Mark, die diese Freigrenze übersteigt, muß abgeliefert werden.

Der Beamte muß einmal im Jahr gegenüber seinem Dienstherrn seine Einkünfte aus solchen Nebentätigkeiten offenlegen. Allerdings hat der Dienstherr oder die Rechtsaufsichtsbehörde keine Möglichkeit, die Angaben zu überprüfen. Sie muß auf die Ehrlichkeit des Beamten vertrauen. „Die Behörde hat leider kein Recht auf Akteneinsicht“, beklagte Dieter Maule vom Steuerzahlerbund. Sie könne auch keine Stichproben vornehmen, um zu überprüfen, ob die Angaben des jeweiligen Bürgermeisters zutreffen. „Solche Stichproben würden der Ehrlichkeit bestimmt nachhelfen“, sagte er. Nach Mäules Worten ist im Gesetz eindeutig geregelt, welche Bezüge aus den Nebentätigkeiten ein Beamter behalten darf und welche nicht. Würden die Beamten – wider besseres Wissen – falsche Angaben machen, „sind sie ein Fall für den Staatsanwalt“, sagte er.

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