Kahlschlag in geplantem Schutzgebiet

Eigentümerin möchte Baugrundstücke / Aufforstung vorgeschrieben
(be). – Der Privatwald an der „Kupferhälde” zwischen Gölshausen und Bretten, der am Wochenende zu einem großen Teil gerodet worden ist (wir berichteten), muß innerhalb von drei Jahren wieder aufgeforstet werden. Das erklärte gestern Oberforstrat Gerhard Mayer, der Leiter des Brettener Forstamtes mit Hinweis auf eine einschlägige Regelung im Landeswaldgesetz.

Die Tatsache des Rodens wird auch, so versicherte Bürgermeister Eberhard Niethammer gestern, nichts daran ändern, daß das fragliche Gebiet als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen wird. Im Blick auf das derzeit laufende Verfahren zur Ausweisung des Schutzgebietes könne man zwar dem Besitzer nicht vorwerfen, er habe mit dem Roden der Bäume gegen gel- tende Vorschriften verstoßen. ,,Man könnte aber sagen, daß er sich nicht an allgemein beachtete Spielregeln gehalten hat“, meinte der Bürgermeister. Die Stadt habe in diesem Fall keine Möglichkeit, gegen den Waldbesitzer vorzugehen. Träger des Naturschutz-Verfahrens sei überdies das Karlsruher Landratsamt.

Der Brettener Gemeinderat hatte Ende vergangenen Jahres der Ausweisung des flächenhaften Naturdenkmales Kupferhälde zugestimmt. Das Schutzgebiet liegt in der Nachbarschaft des geplanten gleichnamigen Neubaugebietes und wurde als Refugium bedrohter Tiere und als landschaftsprägendes Element ausgespart.
Dies ist wohl auch ein Motiv für die Rodungsaktivität am Wochenende. ,,Die Besitzerin sieht nicht ein, daß nebendran Bauplatz ist ihrer und soll nichts wert sein“, meinte gestern ein Mitglied der Eigentümer-Familie. Und die Eigentümerin selbst erklärte, nach ihren Plänen für das Grundstück gefragt: ,,Das soll Baugelände werden!“ Bestätigt wurde von Oberforstrat Mayer die Aussage der Eigentümer, daß der Wald vor Borkenkäfer befallen gewesen sei. Es sei tatsächlich fraglich, ob der Wald auf Dauer hätte gehalten werden können. ,,Es ist aber nicht einzusehen, daß jetzt fast alle Bäume geschlagen werden mußten“, meinte der Forstamtsleiter. Nach seiner Meinung hätte es genügt, nur die dürren Bäume zu schlagen. ,,So sind aber über Nacht Tatsachen geschaffen worden, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.“
Ökologisch sei der gerodete Wald nicht vor außergewöhnlichem Wert gewesen, urteilt Oberforstrat Mayer. Wohl habe er aber als Schutz und Unterschlupf für viele Vögel eine wichtige Rolle gespielt. ,,Und jeder Wald in einem waldarmen Gebiet ist wertvoll.“ Deshalb sei er auch von der Naturschutzbehörde als landschaftsprägendes Element eingestuft worden. Nach Mayers Einschätzung wird irgendwann an dieser Stelle auch wieder ein Wald entstehen. Denn auch gerodete Flächen sind nach dem Gesetz als Wald zu betrachten. Und für sie gilt ein Aufforstungsgebot innerhalb von drei Jahren. Wer sich nicht daran hält, kann mit Bußgeld bis zu 20 000 Mark belegt werden. Und wenn er dann noch keine neuen Bäume pflanzt, kann dies der Staat an seiner Stelle tun auf Kosten des Grundbesitzers.

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Eine Antwort zu Kahlschlag in geplantem Schutzgebiet

  1. mm sagt:

    1985 war also laut Oberforstrat Mayer „jeder Wald in einem waldarmen Gebiet ist wertvoll“. Was hat der inzwischen Stellvertreter des Oberbürgermeister gewordene Herr Mayer zur Abholzung des Rüdtwaldes gesagt, bzw. dagegen getan ?

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