Was ist Stadtentwicklungsplanung?

Eine Gemeinde muß immer im voraus denken
Immer strengere Auslegungen der Gesetze / Stadtbauassessor Lange vor dem Gemeinderat
ja-. Der Leiter der Abteilung Planung im Stadtbauamt Bretten, Assessor Gunter Lange, hat kürzlich vor dem Gemeinderat den Begriff „Stadtentwicklungsplanung“ erläutert, der immer häufiger auftauche. Vor allem legte er dar, daß Stadtentwicklungsplanung kein einzelner starrer Plan sein könne, sondern „die Planung eines Entwicklungsprozesses, einmal in gewissen Zeitabschnitten, vor allem aber in alternativen Entwicklungs-möglichkeiten“. Dies sei auch der Grund, warum man noch vor einem Flächennutzungsplan einen Stadtentwicklungsplan aufstellen sollte.
Schließlich legen sich Stadtverwaltung und Gemeinderat schon mit einem Flächennutzungsplan so stark fest, wie man dies aus kommunaler Sicht eigentlich gar nicht möchte. Aber eine Stadt werde heute immer mehr auf vorhandene Planungen angesprochen, vor allem dann wenn es um den Umgang mit den staatlichen Behörden gehe, denn die Rechtsnormen vom Bundesbaugesetz über das Landesplanungsgesetz bis zum Bauleitplan und die Einordnung der kommunalen Planungen in einen landes- und regionalplanerischen Gesamtrahmen verlangen immer mehr die Gesetze streng zu befolgen.

Selbstverständlich ist die Stadtentwicklungsplanung eine „Planung der politischen Zielsetzung“, welche Programme und Pläne auf Landesebene und auch von der finanziellen Seite her koordinieren müsse, sagte Assessor Lange. Somit könne Stadtentwicklungsplanung kein einzelner starrer Plan sein, sondern „die Planung eines Entwicklungsprozesses“.

Interessant war, daß Stadtbauassessor Lange immer wieder darauf hinwies, daß man sich mit den Plänen nichts verbauen dürfe, dem Gemeinderat und auch der Bevölkerung dürfe der politische Entscheidungsspielraum nicht unnötig eingeengt werden. Das heißt, der Plan müsse sich im Falle von neuen Maßnahmen der Infrastruktur auch den neuesten soziologischen und technischen Erkenntnissen anpassen können. Der Plan müsse ferner für Wohnungen, Gewerbe, Schulen, Läden, Verkehrsanlagen u. a. die bestmöglichen Lebensbedingungen schaffen, selbstverständlich mit den im jeweiligen Zeitraum möglichen Investitionen.

Selbstverständlich, sagte Assessor Lange, habe wohl jeder Gemeinderat diese Ziele auch ohne Stadtentwicklungsplanung verfolgt, aber: „Ein Stadtentwicklungsplan soll den gesamten Entwicklungsvorgang auch optisch überschaubar und fachlich abgesicherter machen, um dem Gemeinderat bei seinen politischen Problemen eine echte Entscheidungshilfe zu bieten“.
Dann erläuterte Stadtbauassessor Lange die Entstehung eines solchen Planes. Eine Grundlagenarbeit befasse sich mit den vier ersten Planungsschritten: Bestandsaufnahme, Analyse, Prognose, Bedarfsermittlung und Feststellung der Finanzquellen.

Es geht also bei der Bestandsaufnahme um Bevölkerung, Wirtschaft, Flächennutzung, Bausubstanz, Bodenverhältnisse, verbindliche Pläne, vorhandene Einrichtungen der Infrastruktur und Untersuchung ihrer Abhängigkeiten und Wechselwirkungen. Das gleiche gelte auch für die anderen Punkte.
In einer Tabelle könnte man das Ergebnis zusammenfassen, so über Nachholbedarf — einmal als unbedingt erforderlich zum andern durch vertragliche Zusagen bedingt: dann der Ergänzungsbedarf für eine optimale Ausstattung der Gemeinde, schließlich der aufgrund der Wachstumsraten angesetzte Wachstumsbedarf.

Bei der Infrastuktur gibt es den Bereich des Privaten, mit Handel, Handwerk, Gaststätten, Ärzte u. a.: der Bereich der Öffentlichkeit mit Kindergärten, Schulen, Krankenhaus, Altersheim, Sportanlagen, Verwaltung, Freizeitwert, und schließlich die technische Infrastruktur mit Verkehr, Energieversorgung, Abwasser u. a.

Alle diese Dinge müssen berücksichtigt werden, wobei natürlich der Flächennutzungsplan eine dominierende Rolle spielt. Stadtbauassessor Lange legte dem Gemeinderat nahe, eine solche Stadtentwicklungsplanung einmal in Auftrag zu geben, und er erklärte sich bereit, vor dem Gemeinderat ein anderes Mal auch über die verschiedenen Planungsverfahren zu referieren.

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