Der Bruchsaler „Scherbelhaufen“ hat ein Ende

Laut einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, ist die Zuteilung eines Sitzes im Bruchsaler Gemeinderat an Dr. Uwe Scherbel für ungültig erklärt worden.

Pressemitteilung
Mitglied des Gemeinderats Bruchsal bei Wahl am 07.06.2009 nicht wählbar;
Regierungspräsidium Karlsruhe erklärt Zuteilung des Sitzes im Gemeinderat der Stadt Bruchsal an Dr. Uwe Scherbel für ungültig

Das Regierungspräsidium hat mit einer Entscheidung vom Mittwoch, den 27.07.2010, die Zuteilung des Sitzes im Gemeinderat der Stadt Bruchsal an Dr. Uwe Scherbel für ungültig erklärt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde geht nach eingehender Prüfung davon aus, dass Herr Dr. Scherbel für die Wahl des Gemeinderats der Stadt Bruchsal am 07.06.2009 nicht wählbar war, da er bis zur Kommunalwahl und mindestens drei Monate davor seine Hauptwohnung nicht – wie von den einschlägigen kommunalrechtlichen Regelungen gefordert – im Gemeindegebiet der Stadt Bruchsal hatte. Das Regierungspräsidium stützt sich dabei auch auf die Ergebnisse des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens in gleicher Sache. Das Landgericht Karlsruhe hatte insoweit vor Kurzem das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bruchsal zugelassen.

Die Folge dieser Entscheidung ist, dass Herr Dr. Scherbel seinen Sitz im Gemeinderat der Stadt Bruchsal verliert und der bzw. die als erste Ersatzperson festgestellte Bewerber(in) innerhalb des Wahlvorschlags der CDU nachrückt.

Die am 07.06.2009 stattgefundene Wahl des Gemeinderats der Stadt Bruchsal ist – wie im Wahlprüfungsbescheid vom 16.07.2009 festgestellt – im Übrigen als gültig anzusehen. Eine weitergehende Korrektur dieser Entscheidung kommt nach dem geltenden Kommunalwahlrecht nicht in Betracht.

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