Leserbrief : Ein Warnzeichen

Zur Veröffentlichung von namentlichen Abstimmungsergebnissen des Gemeinderats im Internet:

Mit jeder Entscheidung des Gemeinderats wird das Schicksal von Mitmenschen beein-flusst, und jetzt sollen die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wissen dürfen, wer wie und was entschieden hat. Wenn der Gemeinderat gewählt wird, muss alles öffentlich, namentlich und demokratisch geschehen. Wenn für die Bürgerschaft wichtige und weitreichende Entscheidungen getroffen werden, soll das jetzt allerdings in einem „geschlossenen Kreis“ (Gemeinderat) zwar öffentlich, aber nicht namentlich abgestimmt werden und für den nicht anwesenden Bürger in einer Sitzung geheim ablaufen.

Bedauerlicherweise werden die veröffentlichten Abstimmungsergebnisse nicht einmal nach Fraktionsergebnissen genannt, sondern wird nur die Anzahl der Gesamtstimmen angegeben. Daher ist die notwendige namentliche Transparenz umso wichtiger, wenn es beispielsweise um existenzielle Entscheidungen (Rüdtwald etc.) geht.

Wird jetzt allerdings, den Errungenschaften der Technik sei Dank, eine namentliche Abstimmung einer öffentlichen Sitzung in einer Liste im Internet veröffentlicht, wird dies vom SPD-Stadtrat Hellebrand als moderner Pranger und vom CDU-Stadtrat Nöltner als Fahndungsliste bezeichnet.

In welcher Weise betätigt sich hier der Fahndungsdienst (ein Dienstzweig der Kriminalpolizei) der überhaupt eine Fahndungsliste ausstellen darf oder geht es hier nur um eine versuchte primitive Diffamierung des BürgerArbeitsKreises?
Wenn die beiden Herren vorher im Lexikon nachgeschlagen, oder ihren gesunden Menschenverstand bemüht hätten, dann hätten sie wissen müssen, dass einem Eintrag auf der Fahndungsliste zuerst eine Straftat voraus gehen muss, bzw. dass nur im Mittelalter das Ausstellen am Pranger bereits eine Strafe für ein Verbrechen darstellte.
Stellt sich also die Frage, nach wem warum gefahndet wird und wer sich am öffentlichen Pranger fühlt. Betrifft dies den gesamten Gemeinderat, oder nur die Vertreter der zwei großen Fraktionen, die solche unsäglich populistischen Äußerungen ausgesprochen haben? Fühlt man sich gar bei etwas ertappt, was strafbewehrt ist, späte Einsicht, schlechtes Gewissen ? Oder wissen vielleicht manche gewählten Mandatsträger in Ermangelung politischer Streitkultur nicht mehr was sie sagen und damit losgetreten haben?

Wenn wahrheitsgemäße Veröffentlichungen von Ergebnissen aus öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates mit solcher Wortwahl belegt werden, so muss dies als Warnzeichen verstanden werden. Noch vielmehr, wenn diese Äußerungen von zwei Pädagogen gemacht wurden, die unseren Kindern demokratische Grundwerte vermitteln sollen und die Bürgerschaft weiter als Stadträte vertreten wollen.Oder steht gar bei solchen Aussprüchen die feste Absicht dahinter, die freie Meinungsäußerung zukünftig einschränken zu wollen?

Franz Cizerle
Matthias Menzel
Bürgerarbeitskreis Bretten

rot eingefärbter Text wurde nicht in die Veröffentlichung übernommen

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3 Antworten zu Leserbrief : Ein Warnzeichen

  1. rüd./-Weisf. sagt:

    – Nichts –

  2. crok. sagt:

    Hellebrand -SPD- (moderner Pranger) und Nöltner -CDU- (Fahndungsliste)

    zu einer im Internet veröffentlichten Liste mit der namentlichen Abstimmung in einer öffentlichen Sitzung des Brettener Gemeinderates.

    Ich frage mich, was sich diese beiden Kommunalpolitiker bei ihrer Wortwahl gedacht haben.

  3. -rl sagt:

    Wie frei ist die „Freie Presse“ wirklich? Die eine Zeitung kürzt die Artikel der freien Meinungsäusserung und vergrössert scheinbar dadurch die Bilder und die Brettener Woche druckt die kritischen Leserbriefe schon gar nicht mehr ab. Ob da die Einschaltung des Presserates in Bonn doch noch notwendig wird?

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