Stadt Bretten muß Lärmaktionsplan erstellen

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ist die Stadt Bretten verpflichtet einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen. Nach Aussage des Umweltministeriums Baden-Württemberg gilt :
„Für die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen in Baden-Württemberg außerhalb von Ballungsräumen ist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) vorgesehen […] Auch kleinere Kommunen trifft ggf. die Umgebungslärmrichtlinie, wenn sie etwa von Hauptverkehrsstraßen der Stufe 1 oder 2 berührt werden. Auf der Basis der von der LUBW erstellten Lärmkarten müssen sie, sofern keine andere Zuständigkeitsregelung getroffen wird, bei Überschreitung bestimmter, noch fest zu legender Lärmpegelwerte Lärmaktionsplänen erstellen.“

Stufe 1
Lärmkarten gem. § 47 d BImSchG
Für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sind Lärmkarten auszuarbeiten.
Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern
Hauptverkehrsstraßen ( > 6 Mio Kfz pro Jahr) (für die B35 zutreffend)
Haupteisenbahnstrecken ( > 60 000 Züge pro Jahr)
Termin: 18. Juli 2008

Stufe 2
Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern
Hauptverkehrsstraßen ( > 3 Mio Kfz pro Jahr)
Haupteisenbahnstrecken ( > 30 000 Züge pro Jahr)
Termin: 30. Juli 2013

Aktionspläne werden alle 5 Jahre überprüft und ggf. überarbeitet.

Die Zuständigkeiten sind nach § 47 e BImSchG klar geregelt :
Zuständige Behörden für die Lärmkartierung, Lärmaktionsplanung einschl. Information der Öffentlichkeit sind die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Ausnahme: Eisenbahnbundesamt für die Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes

Ebenso die Information der Öffentlichkeit nach § 7 der VO :
Verbreitung geeigneter Ausfertigungen der Lärmkarten in der Öffentlichkeit
• durch Einsatz der verfügbaren Informationstechnologien
• verständliche Darstellung
• leicht zugängliche Formate
• Zusammenfassung

Den Antrag auf Erstellung eines Lärmaktionsplanes nach § 47d BImSchG für den Bereich um die B 35 in Bretten kann jeder Anwohner stellen. Er ist für den Antragsteller kostenfrei. Das Formular dazu kann beim BAK kostenlos angefordert werden, E-Mail genügt ! Zum Thema siehe auch die sehr ausführlichen Informationen der grünen Liga hierzu !

Die Themen dieses Tages in einem anderen Jahr :

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27 Antworten zu Stadt Bretten muß Lärmaktionsplan erstellen

  1. fc sagt:

    GR-Sitzung vom 18.11.2014
    TOP 12/ö Bebauungsplan „Am Schänzle“
    Satzung (Vorentwurf, Punkt 9
    Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§9 Abs. 1 Nr.24 BauGB i.V.m.§9 Abs. 2BauGB)

    Text (Auszug):
    „Die vom Verkehrslärm der Bundesfernstraßen B35 und B293 (Heilbronner Str.) betroffenen Grundstücke, deren Belastungsschallpegel entsprechend der 16. BlmschV im Tageszeitraum über 58 dB (A) und im Nachtzeitraum über 49 dB (A), außerhalb von Gebäuden gemessen, liegt, haben die Vorkehrungen und damit verbundene Kosten zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden)SELBER ZU TRAGEN…“

    Ist das so, oder bleibt das Verursacherprinzip außen vor… ???

  2. ghg sagt:

    Lärm hat was mit Umwelt zu tun. Und als Kämpfer für die Umwelt schmücken sich regelmäßig die GRÜNEN. Wo bleibt denn deren (Jäger, Mansdörfer) Aufschrei im Brettener Gemeinderat?

    Was Lärm ist, das bestimmt das Messgerät. Dank funktionierender Lobbyisten-Politik auf allen politischen Ebenen wird es keine Lösung für dieses Problem geben.
    Lärm ist der Preis für unbegrenzte Mobilität, auf die keiner mehr verzichtet!

  3. Matz sagt:

    auch OB Wolff wird dem Beispiel seines Vorgängers folgen und die Sache aussitzen. Ein Armutszeugnis nicht nur für die Brettener Kommunalpolitik, sondern auch für die verlogene Europapolitik, die nur den schönen Schein verkauft, aber nicht liefert…

  4. -nz- sagt:

    24.04.2013 – TAG DES LÄRMS

    Ja wo ist denn der Lärmaktionsplan?
    Was machen denn unsere „Provinzpolitiker“?
    Oder gelten die Gesetzte nur für ANDERE?

  5. ghg sagt:

    Gesundheit geht vor Straßenverkehrslärm!

    Das ist keine Maxime, sondern eigentlich banale Normalität!

    Gilt eben nicht für die Stadt Bretten. Sie hält sich halt raus!

  6. xav. sagt:

    Wo kein Kläger, da kein Richter!

  7. n.n. sagt:

    Nun ist der 10 Juni 2009 und wohl nichts geschehen!

  8. i-L sagt:

    Nun darf man sich vom Ergebnis (positiv) überraschen lassen. 🙂

  9. özd. sagt:

    Der Abgabetermin ist vorbei.

  10. iris dt. sagt:

    Ein Plan bedeutet Bürokratie. 🙁

    Und gegen Bürokratie hat man was in Bretten.
    Sie wird heftig bekämpft! 🙂

  11. edd. sagt:

    Gegen Lärm – (zu niedrige Lärmschutzwand) – an der B35 wurde massiv vorgegangen.

  12. Olg. sagt:

    In Bretten ist man für Aktion immer zu haben, wenn sie möglichst populistisch abläuft.

  13. Sad./-sch. sagt:

    Nur noch zwei Tage Zeit für den Lärmaktionsplan!

  14. Un. sagt:

    Noch genau eine Woche bis zum Abgabetermin, Herr Stadtverwaltungschef Metzger! 🙂

  15. -Irmg.- sagt:

    Wie nobel von ihr! 🙂

  16. -zell. sagt:

    Die Stadt will beim Lärmaktionsplan sicherlich die Lärmbelästigungen in der Innenstadt während des Peter-und-Paul-Festes berücksichtigen und entsprechend einarbeiten. 🙂

  17. -sigr./half.- sagt:

    Der 18. Juli 2008 als Termin für die Stufe 1 ist nicht mehr weit entfernt.

  18. d/s sagt:

    Aber klar doch!

  19. dieter gebert sagt:

    In diesen Aktionsplan könnten doch auch gleich die nächtlichen Lärmbelästigungen durch Randalierer und Säufer mit einbezogen werden.

  20. joh./mü. sagt:

    Gemach, gemach, liebe(r) mm, noch haben wir keinen 18. Juli 2008!

  21. mm sagt:

    ich fürchte, Katze wird ihren Kasten Bier gewinnen !?

  22. k-St. sagt:

    Warten wir es ab, wann er fristgerecht den Lärmaktionsplan erstellen wird.

  23. d/s sagt:

    Ganz vorne mit dabei als unnachgiebiger Kämpfer für ein Fahrverbot für LKW´s – also gegen LKW-Lärm und Gestank.

    Um weiterhin in aller Munde zu sein!

  24. J-N sagt:

    Meine … ebenso!

  25. katze sagt:

    ich mache mit dem BAK eine Wette um einen Kasten Bier, dass kein Brettener einen solchen Antrag stellt. Alles andere würde meine Einschätzung der hiesigen Bevölkerung erschüttern!

  26. ak sagt:

    Mal sehen, was sich ereignen wird.

  27. tors. sagt:

    Der erste Termin, der 18. Juli 2008, rückt näher.

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